Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Barley, mit dem missbräuchliche Abmahnungen künftig effektiv verhindert werden.
Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief. Und dies nicht etwa, um fairen Wettbewerb sicherzustellen, sondern um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.
Der nun von der Bundesjustizministerin Katarina Barley vorgelegte Gesetzentwurf wird dem endlich ein Ende machen, indem Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten zwar noch abgemahnt werden können, für Mitbewerber aber kein Anspruch auf Erstattung der Kosten mehr besteht und bei erstmaligen Verstößen auch keine Vertragsstrafen mehr anfallen dürfen. Wir begrenzen die Höhe von Vertragsstrafen zudem auf 1.000 Euro in einfach gelagerten Fällen und verhindern damit die bis heute leider immer wieder völlig überzogen angesetzten Vertragsstrafen.
Abmahnungen, die nicht Verbraucherinteressen oder dem Wettbewerbsschutz dienen, sondern die nur Geld einbringen sollen, sind damit künftig unzulässig. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, kann dann einen Rechtsanwalt einschalten, dessen Anwaltsgebühren der unberechtigt Abmahnende zu bezahlen hat.
Um kleine Unternehmen und Vereine zu entlasten, sollen Anwaltskosten für Abmahnungen bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung ebenfalls nicht geltend gemacht werden können.