Die Agentur für Arbeit in Ahrensburg (Foto Ahrensburg-Portal)

Seit 03.04.2022 sind seitens der Bundesregierung und der Landesregierung Schleswig-Holstein die Corona-Beschränkungen weitestgehend beendet. Die Agentur für Arbeit weicht davon in ihren Räumen weiterhin ab. Die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe teilt mit:

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  • Kunden und Kundinnen, die zu einer persönlichen Beratung in eine der Agenturen für Arbeit in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg kommen, müssen nicht mehr nachweisen, dass sie genesen, vollständig geimpft oder negativ getestet sind. Die sogenannte „3G-Regelung“ entfällt.
  • Es besteht allerdings weiterhin – mindestens bis Ende Mai – die Pflicht, eine Mund-Nasenschutz-Maske (möglichst FFP2-Maske oder alternativ eine medizinische Maske) in den Dienstgebäuden zu tragen. Diese Regelung gilt für die Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe, Ahrensburg, Reinbek, Mölln und Geesthacht.
  • Persönliche Beratungsgespräche finden grundsätzlich weiterhin nach Terminvereinbarung statt. Daneben besteht die Möglichkeit, sich auch online oder telefonisch beraten zu lassen. Arbeitslosmeldungen können persönlich oder ebenfalls online erfolgen. Erforderlich für die Onlinemeldung ist jedoch, dass der Personalausweis für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet ist.

Text: Agentur für Arbeit Bad Oldesloe / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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