Online-Verfahren der Agentur für Arbeit endet 31.08.2021 – neue Lösung erst ab 2022 geplant
Um persönliche Kontakte während der Corona-Pandemie zu beschränken, konnten Bürgerinnen und Bürger sich ausnahmsweise telefonisch oder online arbeitslos melden. Ab dem 1. September 2021 müssen Arbeitslosmeldungen wieder verpflichtend persönlich in der Agentur für Arbeit erfolgen.
Es ist nur noch bis zum 31. August 2021 möglich, sich auf alternativen Wegen (telefonisch oder online) arbeitslos zu melden. Diese Regelung gilt verbindlich ab dem 1. September 2021 bundesweit. Über Änderungen, z.B. bei einer erneuten Verschlechterung der pandemischen Lage, informiert die Agentur für Arbeit Bad Oldesloe rechtzeitig.
Die persönliche Meldung ist wichtig für alle, die ab dem 01. September arbeitslos werden und sich bislang noch nicht bei der Agentur für Arbeit haben registrieren lassen. „Wer sich bis zum 31. August bei uns bereits telefonisch oder online arbeitslos gemeldet hat, braucht dies anschließend nicht noch einmal persönlich machen“, stellt Grit Behrens, Geschäftsführerin Operativ der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe, klar.
Diejenigen, die sich bis zum 31. August nicht telefonisch oder online arbeitslos gemeldet haben, sind ab dem 01. September wieder verpflichtet, dies persönlich in den Geschäftsstellen der Agentur für Arbeit in Bad Oldesloe, Reinbek, Mölln und Geesthacht zu machen.
„Die persönliche Arbeitslosmeldung ist grundsätzlich ohne vorherige Terminvereinbarung möglich“, erklärt Behrens. „Wegen der andauernden Pandemie möchten wir jedoch längere Wartezeiten oder ein hohes Kundenaufkommen in unseren Häusern vermeiden. Daher ist unsere Bitte und Empfehlung, uns vorher über unsere Hotline 0 45 31 / 167 222 zu kontaktieren. Hier nehmen wird dann schon einmal erste Daten auf, treffen Absprachen zu erforderlichen Unterlagen und vereinbaren – wenn notwendig – einen Termin für eine persönliche Meldung.“
Online-Verfahren Selfie-Ident läuft aus – neue Lösung erst ab 2022
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat seit Mitte des vergangenen Jahres ein Online-Identifizierungsverfahren angeboten, das sogenannte Selfie-Ident-Verfahren. Damit konnten sich Kundinnen und Kunden online identifizieren und mussten sich nicht zwingend persönlich arbeitslos melden. Das Verfahren steht noch bis zum 30. September 2021 zur Verfügung – aber nur für Kundinnen und Kunden, die sich bis zum 31. August 2021 telefonisch oder online arbeitslos melden.
Ein neues Online-Identifizierungsverfahren für Kunden mit neuem Personalausweis ist ab dem 01.01.2022 geplant. Andere Kundenanliegen lassen sich weiter einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA erledigen.
Arbeitsuchend oder arbeitslos – was ist der Unterschied?
Arbeitssuchend:
Bürgerinnen und Bürger, die noch beschäftigt sind, aber schon wissen, dass ihr Arbeitsverhältnis bald endet – zum Beispiel, weil ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird – melden sich arbeitsuchend. Die Arbeitsuchendmeldung muss spätestens drei Monate, bevor das Arbeitsverhältnis endet, erfolgen.
Bürgerinnen und Bürger, die kurzfristig erfahren, dass sie ihre Stelle verlieren, müssen sich spätestens drei Tage nach Bekanntwerden arbeitsuchend melden.
Die Arbeitsuchendmeldung ist wichtig, damit die Agentur für Arbeit schnellstmöglich bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen kann. Die Arbeitsuchendmeldung kann auch nach dem 1. September 2021 weiterhin online, schriftlich, persönlich oder telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei) bei der Agentur für Arbeit erfolgen.
Arbeitslos:
Arbeitslos ist man erst ab dem ersten Tag ohne Beschäftigung. Die persönliche Arbeitslosmeldung muss spätestens an diesem Tag erfolgen. Sie ist eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Weitere Informationen finden sich auf unserer Internetseite unter: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslos-melden-arbeitslosengeld-beantragen
Text: Agentur für Arbeit / Redaktion, Fotos: Ahrensburg-Portal, Agentur für Arbeit