über den Beschluss des Bebauungsplanes Nr. 101 der Stadt Ahrensburg für
das Gebiet südlich der Innenstadt an der Erika-Keck-Straße zwischen der
Manhagener Allee und der Kerntangente.
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 28.05.2018 den
Bebauungsplan Nr. 101 für das Gebiet südlich der Innenstadt an der Erika-Keck-
Straße zwischen der Manhagener Allee und der Kerntangente, bestehend aus der
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dies wird
hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des Folgetages der Bekanntmachung im
„Hamburger Abendblatt/Regionalausgabe Stormarn“ in Kraft. Alle Interessierten
können den Bebauungsplan und die Begründung von diesem Tag an im Rathaus der
Stadt Ahrensburg im Sekretariat des Fachdienstes
Stadtplanung/Bauaufsicht/Umwelt, Zimmer 303, während der Öffnungszeiten für den
Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich
wurden der B-Plan und die Begründung ins Internet unter der Adresse
www.ahrensburg.de eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Baugesetzbuch
(BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2
BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt
Ahrensburg geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3
Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der
Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215
Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch
diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Der Flächennutzungsplan ist gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 durch Berichtigung
angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen
werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.