Am Sonntag den 09. Juni wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Für Deutschland werden 96 Abgeordnete per Direktwahl in das Europaparlament gewählt. Vertreter aus 35 Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen, die sich im Europaparlament entsprechend ihren parteipolitischen Vorstellungen, einer der sieben Fraktionen anschließen, stehen zur Wahl. In Ahrensburg sind rund 27.700 Wahlberechtigte aufgerufen, in ihrem Wahlbezirk zu wählen.
Zwei neue Wahllokale
Es stehen insgesamt 23 Wahlbezirke zur Verfügung (20 Präsenz- und 3 Briefwahlbezirke). Aufgrund des Neubaus vom Bauhofgebäude (Kurt-Fischer-Str. 9), wird das Wahllokal 17 nun in die barrierefreien Räumlichkeiten der DIE AHRENSBURGER (Ahrensburger Werkstätten) in die Kurt-Fischer-Str. 7 verlegt. Ein Wasserschaden im DRK-Wohnpark Auetal veranlasst den Gemeindewahlleiter, das Wahllokal 16 aus dem DRK-Wohnpark-Auetal in die barrierefreien Räumlichkeiten des Feuerwehrgerätehauses, Am Weinberg 2 zu verlegen.
Wählen gehen und Mitbestimmen
Wählen dürfen in der Bundesrepublik Deutschland nicht nur Deutsche, sondern auch Angehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die sich in Deutschland aufhalten und das 16. Lebensjahr vollendet haben. Laut Europawahlgesetz darf das Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.
Briefwahlunterlagen beantragen
Wer am 9. Juni verhindert ist und seine Stimme nicht persönlich im Wahllokal abgeben kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Die Übersendung eines Wahlscheins kann bis zum 05. Juni 2024 online unter www.ahrensburg.de/Wahlen, per E-Mail an [email protected] oder persönlich im Rathaus, Zimmer 3 beantragt werden. Nach dem 5. Juni sollten Briefwahlunterlagen nur noch persönlich im Briefwahlbüro im Rathaus (Raum 3), beantragt und abgeholt werden, da eine rechtzeitige Zustellung per Post nicht sichergestellt werden kann.
Die Stimmabgabe kann entweder bequem von zuhause erfolgen, wenn die Übersendung der Briefwahlunterlagen online beantragt wurde, oder – bei persönlicher Antragstellung vor Ort – direkt nach Aushändigung der Briefwahlunterlagen in einer aufgestellten Wahlkabine und Wahlurne im Rathaus.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen führt zu einem Sperrvermerk im Wählerverzeichnis, so dass eine Stimmabgabe im Wahllokal dann nicht mehr möglich ist.
Vollmacht für die Aushändigung der Briefwahlunterlagen an Dritte
Sofern die Unterlagen nicht selbst abgeholt werden, muss die entsprechende Vollmacht zur Entgegennahme der Unterlagen erteilt sein und vorgelegt werden. Bevollmächtigte Dritte dürfen jeweils allerdings nur maximal vier Vollmachten ausüben. Alle Wahlberechtigten, die an der Briefwahl teilnehmen, müssen selbst dafür Sorge tragen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig, das heißt bis Sonntag, 09. Juni, 18:00 Uhr, im vorgesehenen Wahllokal eintreffen.
Text: Stadt Ahrensburg