Stadt Ahrensburg (Foto: Ahrensburg-Portal)

Am 6. Mai 2025 wird der Seniorenbeirat der Stadt Ahrensburg neu gewählt. Dieser Beirat wird jeweils für 4 Jahre gewählt. Er nimmt die Interessen der Ahrensburger Seniorinnen und Senioren wahr und arbeitet überparteilich und politisch neutral.

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Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere beratende Stellungnahmen. Er hat ein Antrags- und Rederecht in der Stadtverordnetenversammlung und deren Fachausschüsse, die ältere Bürgerinnen und Bürger betreffen. Insbesondere wird der Seniorenbeirat bei Entscheidungen; welche die folgenden Bereiche betreffen, beteiligt: Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Infrastrukturplanung, Sozialplanung und Kulturangebote.

Wahlleiter ist der Bürgermeister. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die das 60. Lebensjahr vollendet haben bzw. im Jahr der Wahl vollenden werden, seit mindestens 3 Monaten (06.02.2025) mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, der/die das 60. Lebensjahr vollendet hat, oder im Jahr der Wahl überschreiten wird, seit mindestens 6 Monaten (06.11.2024) mit Hauptwohnsitz in Ahrensburg gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist. Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Mitarbeiter der Stadtverwaltung Ahrensburg sowie Vorstandsmitglieder von Vereinen, Verbänden, Parteien und Wählergruppen.

Seniorinnen oder Senioren, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Seniorenbeirat zur Verfügung stellen möchten, werden gebeten, bis zum 25. März 2025 einen Wahlvorschlag einzureichen. 

Entsprechende Vordrucke sind über die Homepage der Stadt Ahrensburg (www.ahrensburg.de), über Frau Borgwardt vom Fachdienst II.2 Kommunalverfassungsrecht, Gremien und Wahlen (Tel: 04102 77-192, Email: [email protected]) oder über den Seniorenbeirat ([email protected]) zu erhalten.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion

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