Feuerwerk (Foto:Ulrike Maia auf pixabay)

Die Stadt Ahrensburg informiert, dass an Silvester und Neujahr – und nur an diesen Tagen – Feuerwerk abgebrannt werden darf.

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Wichtig ist, dass beim Abbrennen von Feuerwerk Abstände zu brandgefährdeten Objekten wie Reetdachhäusern und Holzlagern eingehalten werden müssen. Diese sind in der Karte dargestellt.

Bei Höhenfeuerwerk wie Raketen beträgt der Mindestabstand 200 Meter, bei Bodenfeuerwerk wie Knallteppiche und Kanonenschläge 50 Meter.

Ein entsprechender Mindestabstand muss auch in der Nähe von

  • Kirchen
  • Altenheimen
  • Heulagern auf Bauernhöfen und Feldern

eingehalten werden.

Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern in Ahrensburg 2024/2025 (Stadt Ahrensburg)

Die Stadt Ahrensburg bittet zudem um allgemeine Rücksichtnahme gegenüber Mensch und Tier beim Zünden von Feuerwerk. 

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion

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