Feuerwerk (Heiko Stein auf Pixabay)

Die Stadtverwaltung Ahrensburg informiert, dass an Silvester und Neujahr — und nur an diesen Tagen — Feuerwerk abgebrannt werden darf.

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Wichtig ist, dass beim Abbrennen von Feuerwerk Abstände zu brandgefährdeten Objekten wie Reetdachhäusern und Holzlagern eingehalten werden müssen. Es handelt sich um folgende Bereiche:

Bei Höhenfeuerwerk wie Raketen beträgt der Mindestabstand 200 Meter, bei Bodenfeuerwerk wie Knallteppiche und Kanonenschläge 50 Meter. Ein entsprechender Mindestabstand muss auch in der Nähe von Kirchen, Altenheimen, Tankstellen und anderen leicht brennbaren Objekten wie Heulagern auf Bauernhöfen und Feldern eingehalten werden.

Die Stadt Ahrensburg bittet zudem um allgemeine Rücksichtnahme gegenüber Mensch und Tier beim Zünden von Feuerwerk.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion

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