Der Not-Eingang des Ahrensburger Rathauses (Foto: Ahrensburg-Portal)

Bei der Stadt Ahrensburg gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen und Grünanlagen ein. Dies ist nicht nur unansehnlich und geruchsbelästigend, sondern auch gesundheitsschädlich. Hundekot stellt ein Infektionsrisiko dar. Zahlreiche winzige Eier von Parasiten wie Bandwürmer können beispielsweise über Schuhsohlen bis weit in Wohnungen hinein ver-breitet werden.

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Leidtragende sind unter anderem Spaziergänger sowie Haus- und Grundstückseigentümer, die in die „Hinterlassenschaften“ hineintreten und sie beseitigen müssen, wenn der Hundehalter seiner Pflicht nicht nachkommt.

Im Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein wurde geregelt, dass derjenige, der einen Hund auf öffentlichen Straßen oder Anlagen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft aus-führt, die durch das jeweilige Tier verursachten Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen hat.

Mülltüten zum Aufnehmen des Hundekots stehen an vielen Stellen im Stadtgebiet bereit und sind kostenlos im Rathaus zu erhalten. Die Tüten können im Restmüllbehälter oder im nächstgelegenen öffentlichen Mülleimer entsorgt werden.

Ein Verstoß gegen diese Pflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50€ geahndet werden kann. Dazu ist es den Vollzugskräften der zu-ständigen Ordnungsbehörde gestattet, die Person, die den Hund führt, zur Feststellung der Personalien anzuhalten.

Damit in Ahrensburg Menschen und Hunde gut miteinander leben können, appelliert die Stadtverwaltung eindringlich an alle HundehalterInnen und HundeführerInnen, die Hinweise und Regeln zu beachten und den abgelegten Hundekot samt Tüte direkt zu beseitigen.

Ein Dank gilt allen Hundehaltern oder Hundeführern, die mit gutem Beispiel vorangehen und dadurch zeigen, dass ihnen ein gutes Miteinander von Mensch und Hund am Herzen liegt.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion

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