Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Ministerpräsident Daniel Günther hat den Bund aufgefordert, schnellstmöglich Klarheit über die konkrete Ausgestaltung und den Auszahlungszeitpunkt der so genannten außerordentlichen Wirtschaftshilfen zu schaffen.

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Die von Bund und Ländern gefassten Beschlüsse müssten jetzt schnell umgesetzt werden, damit die Hilfen für Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die aufgrund der Pandemie-Entwicklung nun vorübergehend schließen müssen oder davon mittelbar betroffen sind, schnell fließen, sagte Günther am 6.11.2020 in Kiel.

Der Ministerpräsident äußerte sich nach einer Videokonferenz mit Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, an der im Rahmen der Konferenz Norddeutschland auch seine Kollegin und seine Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Niedersachsen und Bremen teilgenommen hatten.

Günther stellte klar, dass neben den von den Schließungen betroffenen Unternehmen auch Unternehmen unterstützt werden müssten, die wesentlich von diesen Schließungen betroffen sind und daher wesentliche Teile ihres Umsatzes verlören. Dies gelte etwa für die Zulieferer von Lebensmitteln oder Getränken, die Hotels oder Restaurants bedienten. Diese Betriebe müssen ebenfalls Berücksichtigung finden. Günther schlug vor, Hilfen für solche mittelbar betroffenen Unternehmen zu gewähren, wenn signifikante Umsatzeinbrüche gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen seien. Die Höhe der Hilfe könnte je nach Umsatzeinbruch auch gestaffelt erfolgen.

Der bisher vom Bund unterbreitete Vorschlag, Hilfen für mittelbar betroffene Unternehmen ausschließlich dann zu gewähren, wenn diese mindestens 80 Prozent Umsatzausfall mit indirekt oder direkt betroffenen Unternehmen zu verzeichnen haben, widerspreche der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern der vergangenen Woche. Hier würden zu viele Unternehmen durchs Raster fallen.

Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Frank Peter

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