Ab Montag wird das öffentliche Leben in ganz Deutschland weitgehend heruntergefahren. Schulen und Kitas sollen geöffnet bleiben.

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„Das ist eine harte Entscheidung. Wir haben beschlossen, bundesweit sehr viel herunterzufahren“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am 28.10.2020 abends in Kiel.

Zuvor hatten die Ministerpräsident*innen der Länder und die Bundeskanzlerin sich auf umfangreiche Einschränkungen des öffentlichen Lebens geeinigt. „Diese Entscheidung ist mir sehr schwer gefallen, aber auch wir in Schleswig-Holstein haben erheblich steigende Zahlen zu verzeichnen“, betonte der Regierungschef. Innerhalb eines Tages hätten sich die Ansteckungszahlen hier nahezu verdoppelt. Deshalb habe das Expertengremium der Landesregierung zu einem bundesweit einheitlichen Vorgehen geraten. „Jetzt ist eine nationale Kraftanstrengung notwendig. Es geht um die Gesundheit vieler Menschen.“

Regelungen treten Montag in Kraft

Die nun beschlossenen Einschränkungen sollen am 2. November in Kraft treten und vorerst bis Ende November gelten. Folgende Beschlüsse haben die Ministerpräsident*innen gefasst:

  • Kontaktbeschränkungen: Künftig dürfen sich nur noch die Angehörigen zweier Haushalte treffen, maximal jedoch zehn Personen. „Meine eindringliche Bitte an alle Bürgerinnen und Bürger lautet: Reduzieren Sie ihre Kontakte deutlich“, sagte Günther. „Nutzen wir die nächsten vier Wochen, um die Ansteckungszahlen zu senken.“
  • Gastronomie: Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen werden geschlossen. Lieferdienste und Essen zum Mitnehmen bleiben erlaubt. Auch Kantinen dürfen weiterhin öffnen.
  • Freizeit: Einrichtungen wie Theater, Opern, Konzerthäuser, Messen, Kinos, Freizeitparks, Saunen, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und Bordelle werden geschlossen. Unterhaltungs-Veranstaltungen werden untersagt.
  • Sport: Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen. Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, auch Trainingseinheiten von Vereinen müssen ausfallen. Individualsport, also etwa alleine oder zu zweit joggen gehen, ist jedoch weiterhin erlaubt. Profisport wie die Fußball-Bundesliga darf weiterhin stattfinden – jedoch nur ohne Zuschauer.
  • Tourismus: Hotels und Pensionen dürfen im November keine Touristen beherbergen. Günther appellierte an die Bürger:innen, in den kommenden Wochen soweit möglich auf Reisen zu verzichten, dazu zählten auch Tagesausflüge und private Besuche.
  • Dienstleistungen: Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie oder Fußpflege sind weiterhin möglich. Auch Friseure bleiben geöffnet.
  • Einzelhandel: Geschäfte bleiben geöffnet – es gibt aber Vorschriften, wie viele Kunden gleichzeitig im Laden sein dürfen.
  • Schulen und Kitas: Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dasselbe gilt auch für Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe.

Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein  / Redaktion, Foto: Frank Peter

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