Sicherheit der Online-Accounts: BA hat verpflichtende Nutzung einer Multi-Faktoren-Authentifizierung (MFA) eingeführt
Für alle Kundinnen und Kunden, die das Online-Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA) nutzen, sind jetzt die als MFA bekannten, sicheren Anmeldeverfahren verpflichtend. Der Schutz der Daten und der persönlichen Identität haben für die BA oberste Priorität.
Bei allen Anmeldungen von Privatpersonen und Unternehmen im Online-Portal ist jetzt ein zweiter Faktor verpflichtend. Es stehen dabei drei Alternativen zur Verfügung:
• Absicherung der Anmeldung über Passkey, das bedeutet eine passwortlose Anmeldung mit biometrischen Daten (z.B. Fingerabdruck, Gesichtserkennung) oder PIN
• Absicherung der Anmeldung mit TOTP (Timebased One-Time Password), ein Einmalcode aus einer Authenticator-App
• Absicherung der Anmeldung mit BundID mit ELSTER-Zertifikat oder Online-Ausweis (eID)
Die verpflichtende Nutzung gilt für Kundinnen und Kunden beider Rechtskreise, also der Agenturen und der Jobcenter.
In der Familienkasse, über die z.B. das Kindergeld ausgezahlt wird, ist die Nutzung der BundID mit ELSTER-Zertifikat in Kombination mit dem BA-Konto bereits verpflichtend eingeführt.
Text: Agentur für Arbeit Bad Oldesloe / Redaktion