Am Abend des 10.01.25 musste ein Zug am Bahnhof Bad Oldesloe eine Schnellbremsung mit sogenannter Sandung einleiten, da ein betrunkener Mann unmittelbar zuvor ins Gleis gestürzt war. Mehrere Zeugen beobachteten den Vorfall.
Am 10.01.25 gegen 20:45 Uhr erhielt die Bundespolizeiinspektion Kiel die Mitteilung, dass ein Regionalexpress von Hamburg kommend am Bahnhof Bad Oldesloe eine Notbremsung mit Sandung einleiten musste. Demnach befand sich eine männliche Person bei Einfahrt des Zuges im unmittelbaren Gleisbereich am Bahnsteig 4. Eine sofort eingesetzte Streife der Bundespolizeiinspektion Kiel begab sich unmittelbar nach Bad Oldesloe.
Der Triebfahrzeugführer (TF) gab vor Ort an, dass er ca. 200 Meter von Einfahrt in den Bahnhof auf seinem Einfahrtgleis eine männliche Person inmitten des Gleises wahrgenommen und nach Abgabe eines Achtungspfiffes sofort eine Schnellbremsung mit sogenannter Sandung eingeleitet habe. Die Geschwindigkeit betrug zum Zeitpunkt ca. 60 Km/h, kam aber noch rechtzeitig zum Stehen. Es befanden sich zu dem Zeitpunkt ca. 200 Fahrgäste im Zug, verletzt wurde zum Glück jedoch niemand. Der Mann sei danach unvermittelt von den Gleisen auf den Bahnsteig geklettert und einfach in den Zug gestiegen. Der TF habe den Zug dann in die planmäßige Halteposition verbracht und den Vorfall gemeldet.
Eine vor Ort befindliche Streife der DB-Sicherheit überwachte den Mann bis zum Eintreffen der Bundespolizei. Vor Ort stellten die Bundespolizisten mehrere Zeugen fest, die angaben, dass sich der 27-jährige Deutsche wohl alkoholisiert auf Bahnsteig 4 aufhielt. Er torkelte demnach leicht, schrie lautstark herum und hielt dabei ein Smartphone in der Hand. Bei Einfahrt des Zuges soll er dann rücklings ins Gleisbett gestürzt sein, konnte sich aber wohl noch fangen und kam im Gleis zum Stehen. Dass er danach in den Zug stieg wurde ebenfalls bestätigt.
Der nunmehr Beschuldigte wurde daraufhin aus dem Zug gebeten, überprüft und mit dem Sachverhalt konfrontiert.
Ein freiwilliger Test ergab einen nicht unerheblichen Alkoholgenuss ergab. Er war jedoch zeitlich und örtlich voll orientiert. Der Polizeibekannte gab die Tat zunächst nicht zu und sei sich sicher, bereits in dem einfahrenden Zug gesessen zu haben, merkte zum Schluss aber dann doch an, dass ihm die Angelegenheit sehr leid tue und entschuldigte sich. Er wurde im Anschluss aus den Maßnahmen entlassen und muss sich nun wegen gefährlichem Eingriff in den Bahnverkehr, unerlaubtem Aufenthalt im Gleisbereich und ggf. noch zivilrechtlicher Forderungen verantworten. Der betroffene Zug setzte seine Fahrt dann mit 50-minütiger Verspätung fort.
Text: Bundespolizeiinspektion Kiel (ots) / Redaktion
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