Der Ostseestrand ist bei Touristen beliebt (Ahrensburg-Portal)

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat gestern das sogenannte Beherbergungsverbot für Touristen aus inländischen Corona-Risikogebieten gekippt. Es folgt damit Gerichtsentscheidungen in anderen Bundesländern. Das Gericht stufte die Regelung als rechtswidrig ein.

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Die Landesregierung teilt auf ihrer Website mit: In Umsetzung der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig vom 23.10.2020 werden keine inländischen Hochinzidenzgebiete mehr ausgewiesen. Das Beherbergungsverbot ist somit außer Vollzug gesetzt.“ Urlauber können sich auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts berufen und auch ohne negativen Corona-Test in Schleswig-Holstein Urlaub machen.

Zu den Vorgaben für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten erklärten gestern Ministerpräsident Daniel Günther sowie seine beiden Stellvertreter, Finanzministerin Monika Heinold und Gesundheitsminister Heiner Garg, man habe das Thema mit der Expertenrunde der Landesregierung intensiv beraten. Fest stehe, dass Reiseverkehre ein Faktor für die Ausbreitung des Virus seien. Inwieweit das Instrument der Beherbergungseinschränkungen zur wirksamen Eindämmung des Infektionsgeschehens durch Reisen beitragen könne, sei nicht abschließend geklärt. Am kommenden Montag werde sich die Koalitionsrunde in Kiel mit dem Thema befassen.

Text: Staatskanzlei Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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