Vertragsfallen statt Geldgewinn: Hinterhältige Tricks mit Gewinnspielen am Telefon
Wenn jemand anruft und zu einem Gewinn gratuliert, ist das ein Alarmzeichen
Dubiose Unternehmen und Kriminelle nutzen solche Tricks, um an Daten von Verbraucher*innen zu kommen. Statt des er-hofften Geldgewinns kommt dann ein neuer Stromvertrag oder ein unerwünschtes Zeitschriften-Abo ins Haus. Wer angerufen wird, sollte auf keinen Fall Adresse oder Kontodaten preisgeben. Beratung und Unterstützung bietet die Verbraucherzentrale.
Abzocke und untergeschobene Verträge am Telefon gehören zu den Dingen, über die sich Verbraucher*innen besonders ärgern. In der Corona-Zeit verzeichnet die Verbraucherzentrale wieder auffallend viele Fragen und Beschwerden zu solchen Anrufen von Fremden.
Mal werden die Anrufer dreist, mal gehen sie raffiniert vor
Das Ziel ist immer dasselbe: Mit Gewinnversprechen oder scheinbar harmlosen Plaudereien versuchen sie, Verbraucher*innen teure Verträge unterzuschieben. In vielen Fällen versprechen fremde Anrufer Geldgewinne, Gutscheine oder hochwertige Sachpreise. Im Gegenzug sollen die Angerufenen ein Zeitschriften-Abo abschließen, angeblich um die Gewinnsteuer zu umgehen. In anderen Fällen gratulieren Anrufer zu einem angeblichen Geldgewinn und fragen, auf welches Konto sie das Geld überweisen dürfen. Einige Tage später kommt dann eine Bestätigung über einen Vertragsabschluss bei einem Energieanbieter oder Zeitschriftenvertrieb.
Am besten sofort auflegen
Betroffen von untergeschobenen Verträgen und hinterhältigen Tricks sind auch Migranten. Einige berichten, dass sie am Telefon oder an der Haustür in ihrer Muttersprache angesprochen und zum Beispiel nach ihrem Geburtstag gefragt wurden. Kurz darauf kam ein angeblich abgeschlossener Vertrag per Post.
Bei Anrufen und Besuchen von Fremden an der Haustür sollten Verbraucher*innen grundsätzlich vorsichtig sein. Am besten ist es, bei solchen Anrufen sofort aufzulegen und die Haustür gar nicht erst zu öffnen.
Persönliche Daten wie Geburtstag oder Bankverbindung sollte man bei solchen Gelegenheiten auf keinen Fall preisgeben. Wer einen Vertrag zugeschickt bekommt, kann ihn innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung schriftlich widerrufen.
Text: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Redaktion, Foto: Margarita Kochneva auf Pixabay