Gestern Abend (20.08.0223) entzog sich ein Pkw einer Polizeikontrolle und lieferte sich mit den Beamten eine Verfolgungsfahrt über die BAB 1, BAB 24 bis nach Hamburg Wandsbek. Die Fahrt endete für den alkoholisierten 23-jährigen Fahrzeugführer und seinen 23-jährigen Beifahrer im Hamburger Polizeigewahrsam.
Über Notruf meldeten sich gegen 21.20 Uhr mehrere Verkehrsteilnehmer und teilten mit, dass ein roter Audi A3 mit Lüneburger Kennzeichen in unsicherer Fahrweise auf der Autobahn 1 von Lübeck kommend in Fahrtrichtung Hamburg geführt werde.
Das beschriebene Fahrzeug konnte von den Beamten des Polizei-Autobahnrevieres Bad Oldesloe im Bereich der Anschlussstelle Ahrensburg aufgenommen werden. Es sollte dann eine Kontrolle im Bereich Barsbüttel erfolgen. Der Audi fuhr nach gegebenen Anhaltesignalen auch zunächst mit in den Ausfahrtsbereich auf den Verzögerungsstreifen, wechselte dann aber zurück auf den rechten Fahrstreifen und beschleunigte.
Das Blaulicht und die Anhaltesignale des nun verfolgenden Streifenwagens wurden im weiteren Verlauf über die BAB 1 zur BAB 24 über den Horner Kreisel bis nach Hamburg Wandsbek ignoriert.
In der Hamburger Jütthornstraße musste der Audi verkehrsbedingt anhalten, so dass die Beamten diese Gelegenheit nutzen wollten, um die Flucht hier zu beenden. Allerdings setzte der Fahrzeugführer unvermittelt zurück und fuhr dabei gegen die bereits geöffnete Beifahrertür des Streifenwagens. Zum Glück wurde dabei niemand verletzt.
Der Audi setzte seine Flucht weiter fort, zurück zum Horner Kreisel und von dort mehrere hundert Meter über einen Fußweg in ein Wohngebiet. Erst in der Wandsbeker Chaussee endete die Flucht. Fahrer sowie Beifahrer wurden zunächst vorläufig festgenommen.
Hier musste der Fahrer sich einer Blutprobenentnahme stellen, einen Atemalkoholtest absolvierte er nicht. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Niedersachsen wieder entlassen.
Weiterführende Ermittlungen ergaben, dass der 23 Jahre alte Fahrer aus Lüneburg nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Das von ihm geführte Fahrzeug war zudem nicht zugelassen und versichert. Bei den am Fahrzeug angebrachten Kennzeichen handelte es sich um sogenannte Fahrzeugdoubletten. Diese gehören ursprünglich an eine Baumaschine. Auch die Eigentumsverhältnisse des Fahrzeuges sind noch nicht abschließend geklärt.
Die Einsatzkräfte leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts einer Straßenverkehrsgefährdung (§ 315c StGB), verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB), Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315 b StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG) und Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz (§ 6 PflVG) ein.
Das zuständige Polizei-Autobahnrevier Bad Oldesloe sucht nun Zeugen oder Geschädigte. Sachdienliche Hinweise nehmen die Beamten unter der Telefonnummer 04531/17060 entgegen.
Text: Polizeidirektion Ratzeburg (ots) / Redaktion
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