Ahrensburg: Der Eingang ins Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

30% der Ahrensburger/innen und Ahrensburger haben schon per Briefwahl abgestimmt

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Bis 05.09.2021 sollten alle Wahlberechtigungen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten haben. Damit haben die Wähler/innen für die Stimmabgabe drei Möglichkeiten:

  1. den Weg ins Wahllokal am Sonntag
  2. die Briefwahl per Post
  3. die Briefwahl mit Stimmabgabe direkt im Rathaus

Die aktuellen Bedingungen für die Wahl und worauf Sie achten müssen, damit Ihre Stimme „zählt“

1. Sie gehen am Sonntag (wie früher) in das Wahllokal, das auf der Benachrichtigung genannt ist

Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Stadt Ahrensburg ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl in einem beliebigen Wahlbezirk der Stadt Ahrensburg teilnehmen. Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Wichtig für die Bürgermeisterwahl: Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. Nach Feststellung der Wahlberechtigung wird diese zurückgegeben und ist von der Wählerin oder dem Wähler für eine evtl. Stichwahl am 17. Oktober 2021 aufzubewahren und erneut mitzubringen.

Die Wahl im Wahllokal wird in diesem Jahr allerdings besonders wenig angenehm, weil die Corona-Regeln auch hier gelten. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Wahl unter „Pandemiebedingungen“ durchzuführen ist.

  • Bitte halten Sie sich während des Wartens und der Wahlhandlung an die AHA-Regeln:
    • A – Abstand halten – Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen
    • H – Hygiene beachten – Regelmäßiges Händedesinfizieren und Beachtung der Hustenetikette
    • A – Alltagsmaske tragen – Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Warteschlange sowie im Wahlraum
  • Bringen Sie zum Ausfüllen des Stimmzettels bitte Ihren eigenen Kugelschreiber mit.
  • Halten Sie sich während der gesamten Zeit an die Anweisungen des Wahlvorstehers oder der Wahlvorsteherin und beachten Sie die Hinweisschilder, um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren.
  • Fühlen Sie sich krank oder haben Sie einzelne Krankheits-Symptome? Dann lassen Sie sich bitte sofort testen, um eine Infektion frühzeitig zu erkennen. Bleiben Sie zudem zu Hause bis das Testergebnis vorliegt. Diese Empfehlungen gelten trotz (vollständiger) Impfung und auch dann, wenn Sie nur leichte Symptome haben.

Briefwahl mit der Stimmabgabe per Post

Dafür benötigen Sie die Briefwahlunterlagen, vor allem die Stimmzettel. Sie bekommen je einen Für die Bundestagswahl und für die Bürgermeisterwahl. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Wahlbüro der Stadt Ahrensburg, Raum 32 im EG des Rathauses, Manfred-Samusch-Straße 5, 22926 Ahrensburg einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen Umschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle absenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingehen kann. Der Wahlbrief kann auch im Rathaus abgegeben werden. Wer erst am Wahltag den Wahlbrief abgeben will, muss dafür sorgen, dass dieser bis 18:00 Uhr dem Wahlvorstand des auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Wahlbezirks zugeht. Briefwahlanträge können online unter www.ahrensburg.de gestellt werden.

3. Briefwahl mit der Stimmabgabe im Rathaus

Der einfachste Weg, das Gedränge am 26.09.2021 im Wahllokal zu vermeiden und nicht auf die „Leistungsfähigkeit“ der Post hoffen zu müssen ist, dass Sie mit den Wahlbenachrichtigungen zu den Öffnungszeiten des Briefwahlbüros persönlich ins Rathaus gehen, sich dort die Unterlagen geben lassen, in einer der Wahlkabinen die Stimmzettel ausfüllen und in die dort aufgestellte Wahlurne werfen.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüro im Rathaus: Zimmer 32: Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie montags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Für den Zugang ins Rathaus gibt es inzwischen einen eigenen Eingang, so dass Sie nicht so lange warten müssen wie bei anderen Wünschen an die Verwaltung. Bürgermeister Sarach hat zugesichert, dass trotz der generellen Probleme in der Stadtverwaltung die ordnungsmäßige Wahl im Rathaus gewährleistet wird.

Der Praxistest zeigt übrigens: Sobald Sie die Security an der Rathaustür überzeugt haben, dass Sie wählen wollen, kommen Sie ins Rathaus und werden Sie im Wahlbüro freundlich empfangen.

Information der Stadtverwaltung vom 24.08.2021 zur Briefwahl

In den letzten Jahren ist das Interesse an der Briefwahl bundesweit gestiegen. Die Möglichkeit gibt es schon länger. Viele Menschen kennen den Ablauf noch nicht und wissen auch nicht, dass sie seit 16.08.2021 die Möglichkeit zur Briefwahl haben. Daher ist es kein Wunder, dass das „Briefwahlbüro“ im Ahrensburger Rathaus wenig genutzt wird – zumal es von außen kaum erkennbar ist. Vor diesem Hintergrund informiert die Stadtverwaltung heute:

Am 26. September 2021 finden in Ahrensburg die Bundestagswahl und die Bürgermeisterwahl statt. Mit der bis spätestens zum 5. September 2021 zugesandten Wahlbenachrichtigung können die Wahlberechtigten am Wahltag persönlich Ihre Stimme als „Urnenwahl“ in Ihrem zuständigen Wahllokal abgeben.

Unabhängig vom Wahltag kann das Wahlrecht auch vorab per Briefwahl wahrgenommen werden. In diesem Fall müssen die Wahlberechtigten einen Wahlschein beantragen.

  • Seit dem 16. August 2021 besteht die Möglichkeit, über die Homepage der Stadt Ahrensburg, www.ahrensburg.de/Wahlen, bequem einen Online-Wahlscheinantrag (externer Link) zu stellen.
  • Die Briefwahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten dann an die genannte Anschrift übersandt. Alternativ kann der Wahlscheinantrag auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt und an die Stadt Ahrensburg gesandt werden.
  • Ebenso ist der Wahlscheinantrag formlos per E-Mail an: [email protected] für die Übersendung der Briefwahlunterlagen zulässig.
  • Bei der formlosen Beantragung per E-Mail ist nach § 27 Abs. 2 Bundeswahlordnung der Vor- und Nachname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift der Wahlberechtigten zwingend anzugeben.
  • Wer den Wahlscheinantrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
  • Die Briefwahlunterlagen sind auch ohne Terminabstimmung im Briefwahlbüro des Rathauses, Zimmer 32, zu folgenden Öffnungszeiten erhältlich: Montags bis freitags 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, sowie montags von 13:00 Uhr bis 15:30 Uhr und donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Es besteht wie gewohnt die Gelegenheit, die Stimmabgabe als Briefwahl direkt vor Ort vorzunehmen. Die corona-bedingten Hygieneregeln im Rathaus sind einzuhalten.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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