Das Ahrensburger Rathaus (Foto: Ahrensburg-Portal)

Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung Schleswig-Holstein am 22.11.2021 wird die 2G-Regel u.a. für Veranstaltungen in Schleswig-Holstein angeordnet. Nach Auskunft der Kommunalaufsicht sind von dieser Regelung Gremiensitzungen jedoch nicht betroffen.

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Der Zugang zur Stadtverordnetenversammlung am Montag, dem 22.11.2021, sowie zu allen Ausschüssen der Stadt Ahrensburg ist nur mit einem Nachweis nach der sogenannten 3G-Regel möglich, dh: eine Impfbescheinigung, eine Bescheinigung über einen durchgeführten Antigen-Schnelltest innerhalb von 24 Stunden vor der Sitzung oder eine Bescheinigung des Arztes über eine bereits erfolgte Corona-Erkrankung.

Die entsprechenden Nachweise werden vor Ort und unmittelbar vor dem Einlass bei der Zutrittskontrolle überprüft.

Text: Stadt Ahrensburg / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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