Ministerin Anja Karliczek (Foto: BMBF, Hans-Joachim Rickel)

Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen

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Für die Unterstützung von Ausbildungsbetrieben sowie ausbildenden Einrichtungen in den Gesundheits- und Sozialberufen und deren Auszubildenden stellt die Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 bis zu 500 Millionen Euro bereit.

Bundesministerin Anja Karliczek: „Wir dürfen jetzt nicht zulassen, dass die Corona-Pandemie zu einer Krise auf dem Ausbildungsmarkt wird. Denn die Auszubildenden von heute sind unsere Fachkräfte von morgen. Wir haben vor der Krise händeringend nach Fachkräften gesucht und werden auch nach der Krise jede Arbeitskraft brauchen. Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ wollen wir als Bundesregierung kleine und mittlere Unternehmen motivieren, in Ausbildung zu investieren. Das sichert eine gute Zukunft der Unternehmen. Jungen Menschen müssen wir es gerade jetzt ermöglichen, eine Ausbildung zu starten und erfolgreich abschließen zu können. Wir wollen ihnen die verlässliche Perspektive für ihr Berufsleben geben, die sie verdienen.“

Das Maßnahmenpaket richtet sich an KMU mit bis zu 249 Beschäftigten, die durch die COVID-19-Krise betroffen sind. Sie sollen zeitlich befristet im Ausbildungsjahr 2020/21 Unterstützung erhalten, damit sie ihre Ausbildung aufrechterhalten und junge Menschen ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abschließen können. Die Maßnahmen im Überblick:

Ausbildungsprämie – Ausbildungsangebot fortführen: Ausbildende KMU (Kleine und mittlere Unternehmen), die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren aufrechterhalten, werden mit einer Ausbildungsprämie gefördert. Sie erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 2.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

Ausbildungsprämie – Ausbildungsangebot erhöhen: Ausbildende KMU, die ihre Ausbildungsleistung im Vergleich zu den drei Vorjahren erhöhen, erhalten für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 zusätzlich abgeschlossenen Ausbildungsvertrag einmalig 3.000 Euro (nach Abschluss der Probezeit).

Vermeidung von Kurzarbeit: KMU, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls (mindestens 50 Prozent) ihre Ausbildungsaktivitäten fortsetzen, werden mit 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat gefördert, in dem dies der Fall ist.

Auftrags- und Verbundausbildung: Wenn KMU die Ausbildung temporär nicht fortsetzen können, können andere KMU, Überbetriebliche Berufsbildungsstätten oder andere etablierte Ausbildungsdienstleister zeitlich befristet die Ausbildung übernehmen und dafür Förderung erhalten. Dies gilt, wenn der Geschäftsbetrieb des ursprünglich ausbildenden KMU vollständig oder zu wesentlichen Teilen pandemiebedingt von Schließungen oder erheblichen Auflagen betroffen ist, die eine Fortsetzung des Geschäftsbetriebs maßgeblich behindern.

Übernahmeprämie: KMU, die Auszubildende aus Corona-bedingt insolventen KMU bis zum Abschluss ihrer Ausbildung übernehmen, erhalten je Auszubildendem eine Prämie von 3.000 Euro.

Für die Förderung kommen KMU in Betracht, die eine Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen oder in den bundes- und landesrechtlich geregelten praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen durchführen. Praktika sind ausgeschlossen. Es wird nur eine Prämie pro Ausbildung gezahlt.

Text: Bundesministerin für Bildung und Forschung / Redaktion, Foto: BMBF, Laurence Chaperon

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