Mit der aktuellen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes (IfSG) entfällt ab 20. März 2022 die 3G-Regel im öffentlichen Nahverkehr. Das heißt: Wer den hvv nutzt, muss dann seinen Status (geimpft, genesen, getestet) nicht mehr nachweisen.
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- Die Maskenpflicht im hvv hingegen bleibt gemäß den jeweiligen Eindämmungsverordnungen der Länder Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein vorerst unverändert bestehen.
- Demnach gilt im öffentlichen Nahverkehr in Hamburg wie auch im niedersächsischen Verbundgebiet des hvv weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (medizinische Masken der Standards FFP2/FFP3- sowie KN95/N95) bzw. von Masken mit FFP2-entsprechendem Standard.
- In Schleswig-Holstein besteht die Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr eine medizinische (OP-)Maske zu tragen. Das Tragen von FFP2-Masken wird empfohlen.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.
Verbindlich sind die Bestimmungen der jeweiligen Länderverordnungen. Die Rechtslage kann sich aufgrund neuer Erlasse und Verfügungen der Länder kurzfristig ändern.
Text: HVV / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal
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