Das Kabinett hat am 20.12.2022 die Corona-Bekämpfungsverordnung mit den bereits angekündigten, ab dem 1. Januar 2023 gültigen Regeln beschlossen.
Anzeige
- Neben kleineren insbesondere redaktionellen Anpassungen wird Schleswig-Holstein wie angekündigt die Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Dezember auslaufen lassen.
- Von der bereits bisher in Anspruch genommenen Möglichkeit, in der Landesverordnung Ausnahmen von der bundesgesetzlich normierten Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vorzusehen, wird auch in der neuen Verordnung unverändert Gebrauch gemacht.
- Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie gilt bis zum Auslaufen der bundesweiten Corona-Maßnahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April 2023.
- Abhängig von der Lageeinschätzung können sich zwischenzeitlich Anpassungserfordernisse ergeben.
Der Kreis Stormarn erlässt mit Wirkung zum 01.01.2023 eine Allgemeinverfügung zur Anordnung von Maßnahmen im Falle eines positiven SARS-CoV-2-Tests. Diese Allgemeinverfügung verlängert die bisherigen Regelungen der Allgemeinverfügung vom 17. November 2022 und gilt bis zum 19. Februar 2023.
Text: Staatskanzlei SH, Kreis Stormarn / Redaktion
Zu den amtlichen Dokumenten
Anzeige