Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Die Regierungen von Bund und Ländern hatten angekündigt: Es wird keine Impfpflicht geben. Aber: Die Praxis sieht so aus, dass alle Menschen ohne Impfung ab sofort mit Erschwernissen im Alltag leben müssen.

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Aktuell wichtigster Punkt: Die verschäfte Testpflicht, die die Landesregierung in Kiel per heute angeordnet hat:

Ab dem 23. August 2021 gilt außer für geimpfte und genesene Personen eine Pflicht zur Vorlage eines negativen Antigen-Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines negativen PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) in Innenbereichen

  • bei Veranstaltungen und Festen,
  • bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege),
  • in Freizeit- und Kultureinrichtungen (Ausnahme Bibliotheken) und Einrichtungen außerschulischer Bildung,
  • im Sport (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen),
  • in Gaststätten,
  • bei Reiseverkehren zu touristischen Zwecken,

In Beherbergungsbetrieben müssen Gäste bei Anreise einen maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltest oder PCR-Test und während des Aufenthalts spätestens alle 72 Stunden einen entsprechenden Test vorlegen.

Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres sind von der Testpflicht bei der Nutzung von Angeboten ausgenommen. Eine Ausnahme gilt ebenso für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig getestet werden.

Für Bürgerinnen und Bürger, die weder geimpft noch genesen sind, besteht keine Testpflicht zur Inanspruchnahme von medizinisch oder pflegerisch notwendigen Dienstleistungen (z.B. Physiotherapie, Augenoptiker- oder Hebammendienste).

Text: Staatskanzlei / Redaktion, Foto: Frank Peter

Zu den Erläuterungen der Landesregierung für die Reglementierungen und zum Text der Verordnung ab 23.08.2021

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