Das Bildungsministerium hat heute in Kiel die Regeln für die kommende Woche bis zu den Weihnachtsferien veröffentlicht
Bildungsministerin Karin Prien: „Ministerpräsident Daniel Günther hat es in seiner Regierungserklärung eindringlich begründet: Das dramatische Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein erfordert jetzt Disziplin und Verantwortungsbewusstsein von uns allen. Dazu müssen jetzt möglichst umgehend alle Lebensbereiche einen Beitrag leisten.“
An den öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein, den Förderzentren sowie den Ersatzschulen in privater Trägerschaft findet deshalb ab kommenden Montag, dem 14. Dezember 2020, für alle Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 Lernen auf Distanz statt.
„Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 ist weiter Präsenzunterricht vorgesehen, Eltern können aber jederzeit formlos ihre Kinder vom Unterricht beurlauben lassen“, erläutert die Ministerin. Bereits angesetzte Klassenarbeiten und Klausuren, die für die Schulabschlüsse zählen, dürften geschrieben werden. „Dabei gelten dann unsere Hygieneregeln an den Schulen, mit denen wir während den Abschlussprüfungen 2020 sehr gute Erfahrungen gemacht haben“, so Prien weiter.
„Soweit Familien über die Weihnachtstage ältere Verwandte treffen, soll diese Maßnahme zum Schutz aller Beteiligten beitragen. Dies funktioniert nur, wenn Schülerinnen und Schüler auch entsprechend ihr Freizeitverhalten einschränken.“
Eltern sollten sich keine Sorgen machen, dass ihre Kinder durch eine Beurlaubung schulische Nachteile hätten. Auch rief die Ministerin die Arbeitgeber dazu auf, Eltern dabei zu unterstützen, ihre Kinder frühzeitig aus der Schule zu nehmen, damit diese zuhause bleiben können.
Die Corona-Regeln für die Woche vom 14. bis 18.12.2020 im Einzelnen:
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 an den allgemeinbildenden Schulen und Förderzentren haben Präsenzunterricht. Sie können formlos von den Eltern für diese Woche beurlaubt werden.
- Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 bleiben zuhause und lernen auf Distanz. An den Förderzentren sind Ausnahmeregelungen möglich.
- An den beruflichen Schulen findet Lernen auf Distanz statt. Ausnahmeregelungen sind möglich.
- Unaufschiebbare Klassenarbeiten und Klausuren dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden.
- Die Regeln gelten ebenso für den 7. und 8. Januar 2021, die ohnehin als Distanzlerntage angesetzt waren.
- Damit Schülerinnen und Schülern, die in der Zeit vom 14. bis 18. Dezember 2020 beurlaubt sind, keine Nachteile entstehen, stellen die Lehrkräfte nach den Weihnachtsferien sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse auf dem gleichen Unterrichtsstand sind und gleich gut auf anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.
„Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Die Infektionszahlen steigen überall im Land. Schulen sind zwar weiterhin überwiegend nicht für diese Ausbrüche verantwortlich, aber wir müssen jetzt alles tun, damit sich weniger Menschen begegnen. Die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Monaten echten Gemeinsinn unter Beweis gestellt; sie haben sich an die Maskenpflicht gehalten und unsere Hygieneregeln in der Schule befolgt. Jetzt gilt es für alle: Bleiben Sie wann immer möglich zuhause. Denken Sie an Ihre Mitmenschen. Die Lage ist ernst“, betonte die Ministerin.
Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll ab dem 11. Januar 2021 der Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb fortgesetzt werden.
Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter