Busse in Ahrensburg unterwegs (Foto: Ahrensburg-Portal)

Das neue Infektionsschutzgesetz („Bundes-Notbremse“) sieht vor, dass ab einer Inzidenz von 100 (drei Tage in Folge) bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr nur noch Atemschutzmasken (FFP2 oder vergleichbar) zulässig sind.  Damit entfällt die bisherige Regelung, welche grundsätzlich auch sogenannte OP-Masken erlaubt.

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Seitens des HVV gilt weiterhin: Alle Hygiene- und Schutzkonzepte werden weiter umgesetzt. In allen Bussen sowie in U-Bahnen und S-Bahnen, die das technisch zulassen, werden die Türen an allen Haltestellen automatisch geöffnet. Die Linienbusse von HOCHBAHN und VHH sind mit Trennscheiben zu den Busfahrerinnen und Busfahrern ausgerüstet. Gleiches gilt für die Busse der Verkehrsunternehmen im Hamburger Umland. Die Fahrzeuge und Haltestellen werden regelmäßig gründlich gereinigt, darüber hinaus sind täglich mobile Hygieneteams von Hochbahn, S-Bahn und VHH im Einsatz.  

Text: HVV / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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