Anlässlich der heutigen (19.06.2020) Landtagsbefassung zum aktuellen Stand bei der Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein betont Gesundheitsminister Heiner Garg:
„Die Zahlen der vergangenen Tage zum Coronavirus bestätigen den positiven Trend der vergangenen Wochen: Das messbare Infektionsgeschehen in Schleswig-Holstein bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Das ist für alle Menschen in Schleswig-Holstein eine sehr gute Nachricht. Das Virus ist aber nicht verschwunden: Es gibt keinen Impfstoff. Nach wie vor sind Hygienevorschriften zu beachten und die Abstandsregel möglichst einzuhalten. Jeder und jede Einzelne kann damit dazu beitragen, die positive Entwicklung der vergangenen Wochen fortzusetzen. Wir werden unsere Gesamtstrategie zur Eindämmung des Coronavirus weiterführen und jeweils an die aktuelle Lage anpassen. Es geht darum, ein Leben mit dem Virus zu gestalten, das so viel Freiheit wie möglich und so wenig Einschränkungen wie nötig beinhaltet. Mit der Unterstützung und Mithilfe jedes einzelnen Menschen können wir das gemeinsam schaffen
.“
Rückblickend auf die Entwicklung des Pandemiegeschehens in Schleswig-Holstein betont Garg: Die Gesamtinfektionszahl ist im gesamten Verlauf der Krise in Schleswig-Holstein im Vergleich zu anderen Bundesländern relativ gering geblieben. Das ist das Ergebnis eines durchweg konsequenten Handelns. Als Ende Februar bzw. Anfang März die ersten Viruseinträge durch Reiserückkehrer bekannt wurden, hat die Landesregierung sofort reagiert. Wir haben tief in das öffentliche Leben eingegriffen mit dem Ziel, eine starke Virusausbreitung in der Bevölkerung zu verhindern und damit Leben zu schützen. Heute sage ich angesichts der aktuellen Zahlen: Dieses erste Ziel haben wir erreicht. Wir haben dieses Ziel erreicht, weil die Bevölkerung mitgezogen hat, sich etwa an Kontaktbeschränkungen, Abstandsregel und Hygienevorschriften gehalten hat. Das war die Grundlage dafür, dass wir die einschränkenden Maßnahmen in den vergangenen Wochen schrittweise lockern und den Prozess einer stufenweisen Rückkehr zur Normalität unter Auflagen einleiten konnten. Deshalb gilt mein ausdrücklicher Dank allen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern.
Zum weiteren Vorgehen erläutert der Minister:
Schleswig-Holstein hat sich intensiv vorbereitet für den Fall, dass die Zahl der an Covid-19 erkrankten Patientinnen und Patienten wieder stärker steigen sollte. Wir müssen weiterhin wachsam und konsequent die Entwicklung verfolgen und entsprechend agieren. Wir wollen das Leben mit dem Virus gestalten und schnell und wirksam auf aktuelle Entwicklungen reagieren können. Wir haben daher flankierende Maßnahmen ergriffen als besondere Schutzmechanismen im Umgang mit der Covid-19-Pandemie und im Gesundheitswesen Strukturen für eine längerfristige Bewältigung der Krise geschaffen.
Die flankierenden Maßnahmen und aufgebauten Strukturen im Gesundheitswesen zur Bewältigung der Krise im Überblick:
- Es wird eine tagesaktuelle Erfassung und Bewertung der Infektionszahlen
- Es ist ein Maßnahmenplan bei Überschreiten einer kritischen 7-Tage Inzidenz entwickelt worden. Die jeweils örtlich zuständigen Gesundheitsämter informieren das Gesundheitsministerium über besondere Infektionsgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich (bspw. Ausbrüche oder Häufungen in medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Betrieben, Gemeinschaftseinrichtungen, oder Auftreten nicht mehr nachverfolgbarer Infektionsketten). Spätestens ab 30 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen werden die regionale Gesamtentwicklung genauer betrachtet und ggf. erforderliche Maßnahmen abgestimmt. Die jeweils örtlich zuständigen Gesundheitsämter informieren das Gesundheitsministerium über besondere Infektionsgeschehen in ihrem Zuständigkeitsbereich (bspw. Ausbrüche oder Häufungen in medizinischen Einrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Betrieben, Gemeinschaftseinrichtungen, oder Auftreten nicht mehr nachverfolgbarer Infektionsketten). Spätestens ab 30 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen werden die regionale Gesamtentwicklung genauer betrachtet und ggf. erforderliche Maßnahmen abgestimmt.
- Intensiv- und Beatmungskapazitäten: In Schleswig-Holstein ist die Zahl der verfügbaren Beatmungsplätze zwischen dem 1. März und der 22. KW (13. bis 29. Mai) von 582 auf 1.092 und damit um rund 87% erweitert worden. Im regelhaften Krankenhausbetrieb werden dauerhaft Beatmungskapazitäten in der Größenordnung von 25% freigehalten. Falls erforderlich können weitere Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wurde ein Ampelsystem für Intensivkapazitäten etabliert, das das aktuelle Infektionsgeschehen widerspiegelt.
- Kliniken und ambulanter Bereich: Einführung eines ambulanten Monitorings: enge digitale Vernetzung von Gesundheitsämtern und niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zum Austausch von Daten der an Covid-19 erkrankten Patienten. Ärzte fragen zwei Mal pro Tag den Gesundheitszustand und Messdaten der isolierten Infizierten ab und tragen die Parameter in eine digitale Datenbank an. Das System soll Komplikationen früh erkennen und so eine stationäre Behandlung verhindern, damit die Krankenhäuser nicht überlastet werden. Mehr als 600 Mediziner nehmen an dem Monitoring-Programm teil.
- Personelle Verstärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes: Die Gesundheitsämter werden verpflichtet, personelle Engpässe im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung zu melden. Die Meldung erfolgt an das Gesundheitsministerium. Das Gesundheitsministerium erhält damit die Möglichkeit, eine personelle Verstärkung nachzusteuern. Für die Personalstruktur wird grob orientierend die Zahl von 5/20.000 Einwohner/innen zugrunde gelegt. Das Land Schleswig-Holstein stellt finanzielle Mittel in Höhe von fünf Millionen Euro zur Verfügung, um die kommunalen Gesundheitsämter bei der Personalgewinnung zu unterstützen. Es sollen bis zu 100 Personen gewonnen werden. Ziel ist die Sicherstellung der Kontaktpersonennachverfolgung und die Verfolgung der Infektionsketten, was in dieser Phase des Pandemiegeschehens besonders wichtig ist.
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA): Im Moment reichen die Bedarfe zur Bewältigung des Infektionsgeschehens aus. Für den Fall, dass sich wieder mehr Menschen mit dem Coronavirus anstecken und dann insbesondere medizinisches Personal deutlich mehr PSA benötigt, hat die Landesregierung eine strategische Reserve angelegt. Außerdem stellt die Landesregierung zehn Millionen Euro bereit, damit Unternehmen in Schleswig-Holstein finanzielle Anreize erhalten, PSA zu produzieren.
- Teststrategie: Die Testkapazitäten sind in Schleswig-Holstein erheblich ausgeweitet worden. Im Vergleich zu anderen Bundesländern wird hierzulande viel getestet. In Abstimmung mit den Gesundheitsämtern hat das Land ein etabliertes Testmanagement entwickelt, das beim Auftreten von Symptomen oder bei einem Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Virus greift. Dieses kann lageabhängig ausgeweitet werden. Als Bestandteil der flankierenden Maßnahmen hat die Landesregierung zudem eine regionale Teststrategie erarbeitet, mit der die Datengrundlage verbessert und ein besseres Ausbruchsmanagement auf den Weg gebracht werden soll. Eine wiederholte, stichprobenartige und wissenschaftlich begleitete Testung in einzelnen Bereichen ist erkenntnisbringender als flächendeckende Tests bei symptomfreien Personen. Daher verfolgt Schleswig-Holstein diesen Ansatz. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse soll das Testkonzept für Schleswig-Holstein weiterentwickelt werden. Dabei werden gezielte, stichprobenartige und regelmäßige Untersuchungen in Schulen und Kitas, flankierend zum bereits eingeleiteten Übergang in den Regelbetrieb, sowie in Pflegeeinrichtungen und im Tourismus vorgenommen.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Foto: Thomas Eisenkrätzer