Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

„Mit dem heutigen Tag haben die Hälfte aller Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holstein mindestens die erste Impfung erhalten. Das ist ein Meilenstein auf dem gemeinsamen Weg aus dieser Pandemie. Viele Beteiligten arbeiten hart daran, diesen Weg fortzusetzen, um möglichst viele Menschen rasch impfen zu können. Ihnen gilt mein ausdrücklicher Dank“, so Gesundheitsminister Heiner Garg.

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Bislang haben laut Impfdashboard des Bundesgesundheitsministeriums 1.453.333 Personen mindestens eine Erstimpfung erhalten. Das entspricht 50 Prozent der Bevölkerung. 757.298 von ihnen haben bereits die Zweitimpfung erhalten, das entspricht einem Bevölkerungsanteil von 26,1 Prozent. Damit liegt Schleswig-Holstein weiterhin in der Spitzengruppe der Bundesländer beim Impffortschritt.

Da die meisten Personen der Prioritätengruppen 1-3 inzwischen eine Impfung oder einen Impftermin erhalten haben oder sich registrieren konnten, wird in der kommenden Woche die Registrierung für alle Personen möglich:

Die erste Registrierungsphase für alle Personen läuft von Montag, 14.06., 13 Uhr bis Donnerstag, 17.6., 13 Uhr.

Einhergehend mit dem Wegfall der Priorisierung ist mit einer großen Anzahl von Registrierungen zu rechnen. Innerhalb dieser ersten Registrierungsphase spielt der Zeitpunkt der Registrierung keine Rolle. Alle Personen, die sich innerhalb der Startphase registrieren, werden durch eine Zuteilung der Termine in einem randomisierten Verfahren wieder die gleichen Chancen auf einen Termin erhalten. Anschließend werden Termine wieder nach Eingang der Registrierung vergeben.

Im bisherigen Verfahren hatten sich rund 100.000 Personen registriert, von denen bereits rund 70.000 einen Termin in der laufenden oder in der kommenden Woche zugewiesen bekommen haben.

„Übers Wochenende besteht weiterhin die exklusive Registrierungsmöglichkeit für Personen der Prioritätengruppe 1-3. Nutzen Sie diese“, so Minister Garg.

Wie mitgeteilt kann es in der aktuellen Umstellungsphase vorkommen, dass registrierte Personen durch Mitarbeitende des Vergabesystems angerufen werden, um einen früheren Impftermin in einem anderen Impfzentrum angeboten zu bekommen. Diese Möglichkeit dient auch der Sicherstellung der gleichmäßigen Auslastung der Impfzentren. Nach dem aktuellen Stand ist aufgrund der bisherigen Auslastung in folgenden Impfzentren die Wahrscheinlichkeit auf einen kurzfristigeren Termin derzeit höher:

  • Dithmarschen 2, 25541 Brunsbüttel
  • Neumünster, 24537 Neumünster
  • Ostholstein 2, 23738 Lensahn
  • Ostholstein 3, 23611 Bad Schwartau
  • Pinneberg 2, 25337 Elmshorn
  • Plön 2, 24306 Plön
  • Rendsburg-Eckernförde 1, 24214 Gettorf
  • Rendsburg-Eckernförde 2, 24782 Büdelsdorf
  • Schleswig-Flensburg 2, 24392 Norderbrarup
  • Segeberg 1, 23812 Wahlstedt
  • Stormarn 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Stormarn 2, 22927 Großhansdorf

Weiterhin gilt, wer einen ihr oder ihm zugeteilten Termin nicht wahrnehmen kann, sollte diesen unbedingt schnellstmöglich stornieren, damit andere geimpft werden können.

Die Quartiersimpfungen der Kommunen sind am 10.06.2021 gestartet.

Auf die Standorte wird lokal durch die kommunalen Organisatoren z.B. mit Plakaten hingewiesen.

Heute sind zudem die offenen Impfangebote mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den Impfzentren gestartet Diese sind bisher gut angelaufen, so die ersten Rückmeldungen. Daten zur Erinnerung:

  • Impfzentrum Neumünster, Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Straße 2-4: ab 11.06. ab 9 Uhr
  • Impfzentren Husum, Am Messeplatz 12: ab Freitag, 11.06., 12 Uhr
  • Impfzentrum in Lübeck, Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10: Start ab 12. Juni.

Ab Samstag können sich dann täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr Personen ab 18 Jahren an allen drei Standorten ohne Anmeldung gegen eine Corona-Infektion impfen lassen mit AstraZeneca. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder direkt https://schleswig-holstein.de/coronavirus-impfdokumente). Die Zweitimpfung erfolgt fünf Wochen später. Die tatsächliche Verfügbarkeit und Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktionen.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein  / Redaktion, Foto: Foto: Thomas Eisenkrätzer

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