Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Mitteilung des Gesundheitsministeriums in Kiel

Anlässlich der aktualisierten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur COVID-19-Impfung und eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz am Dienstag (30.03.2021) wird auch in Schleswig-Holstein der Impfstoff von AstraZeneca ab morgen (31.03.2021) nur noch bei impfberechtigten Personen von 60 Jahren und älter verimpft werden.

Anzeige

Was bedeutet das konkret?:
Alle Bürgerinnen und Bürger, die Termine mit AstraZeneca zunächst bis zum 11. April gebucht haben, werden via E-Mail informiert, dass

  • impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 60 Jahre und älter sind, Ihren Termin wie geplant wahrnehmen können
  • impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 59 Jahre und jünger sind, ihren Termin wie geplant wahrnehmen können aber auf diesem Termin mit einem mRNA-Impfstoff geimpft werden (Biontech/Pfizer oder Moderna)
  • es jedoch weiterhin bei den Impfstoffen kein Wahlrecht geben wird
  • der jeweilige Aufklärungsbogen (mRNA/Vektor), wenn möglich, zum Impftermin mitzubringen sind.

Wie es ab dem 12. April 2021 weitergeht, wird geprüft

Das Gesundheitsministerium wird zeitnah darüber informieren, wie es mit anstehenden Zweitimpfungsterminen, insbesondere für Personen, die 59 Jahre alt und jünger sind und bereits einmal mit AstraZeneca geimpft wurden, weitergeht. Hier wird es vor allem auch darauf ankommen, welche Empfehlung die zuständigen nationalen Behörden/Fachgremien zu einer Zweitimpfung abgeben.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

Anzeige