Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Das Land Schleswig-Holstein ermöglicht ab 06.01.2022 die Auffrischungsimpfungen auch für 12- 17-Jährige in den Impfstellen des Landes. Bis Ende Februar 2022 stehen dort 300.000 Impftermine zur Verfügung.

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Terminbuchungen für die Boosterimpfung von 12-17-Jährigen in den 27 Impfstellen des Landes werden ab 06.01.2022 um 15 Uhr über die Buchungsplattform auf www.impfen-sh.de möglich sein.

Bei der Auffrischimpfung für 12-17-Jährige handelt es sich um eine zulassungsüberschreitende Impfung (Off-Label-Use). Diese ist jedoch gedeckt durch die grundsätzliche Zulassung des Impfstoffes durch die europäische Zulassungsbehörde EMA. Der Schritt nun auch Auffrischungsimpfungen für diesen Personenkreis anzubieten, auch wenn noch keine Stiko-Empfehlung vorliegt, erfolgt auf Basis der jüngsten Impfverordnung des Bundes und in enger Abstimmung mit dem Bundesgesundheitsministerium. Dieses hatte in einem Schreiben vom 27.12.2022 auf die Möglichkeit der Auffrischungsimpfung von 12 bis 17-Jährigen hingewiesen und auch die Haftungsfolgen klargestellt.

Verimpft wird der von der STIKO für diese Altersgruppe empfohlene Impfstoff von BioNTech.

Die Impfung erfolgt nur nach ausführlicher und individueller Aufklärung durch den impfenden Arzt. Um als unter 18-Jähriger eine Boosterimpfung erhalten zu können, wird es deshalb eine separate Einwilligungserklärung für Jugendliche ab 14 Jahren geben. Für 12 und 13-Jährige muss die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.

Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung ist, dass die letzte Impfung der Grundimmunisierung (i.d.R. die 2. Impfung) mindestens 3 Monate zurückliegt. Aktuell stehen noch ca. 300.000 Termine für Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen in den Impfstellen des Landes zur Verfügung.

Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Uns erreicht aktuell eine große Nachfrage nach Auffrischungsimpfungen für 12-17-Jährige. Gerade mit Blick auf die Verbreitung der Omikron Variante ist die Auffrischungsimpfung ein wichtiger Schritt – denn Impfung und Auffrischungsimpfung bieten den besten Schutz vor einer schweren Erkrankung. Wir bieten daher ab heute die Auffrischungsimpfung für die Altersgruppe der 12-17-Jährigen auch in den Impfstellen des Landes an.“

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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