Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Gesundheitsminister Heiner Garg hat am 17.12.2020 im Sozialausschuss des Landtages zum Stand der Impfvorbereitungen informiert:

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Schleswig-Holstein ist auf die Impfung gut vorbereitet. Vorausgesetzt eine Zulassung erfolgt wie erwartet, sollen die für Deutschland verfügbaren Impfdosen dann entsprechend dem Bevölkerungsschlüssel auf die Bundesländer verteilt werden. Kurzfristig nach der Auslieferung soll der Impfstart entsprechend der bundesweiten Priorisierung auf Basis der Empfehlung der ständigen Impfkommission erfolgen. Die an den Impfzentren angeschlossenen mobile Impfteams werden nach derzeitigem Stand – und vorbehaltlich der Zulassung und Lieferung  – noch in diesem Jahr in Pflegeeinrichtungen mit Hochbetagten Risikogruppen mit der Impfung starten. Hinzu kommen kann medizinisches Personal in besonders betroffenen Bereichen.

Fragen und Antworten zu Thema Impfen:

Wann starten die Impfungen voraussichtlich in Schleswig-Holstein?

Das ist abhängig von der Zulassung des Impfstoffes und der Lieferung des Impfstoffes. Nach derzeitigem Stand (17.12.) wird am 27.12. mit den mobilen Impfteams entsprechend der Priorisierung der Ständigen Impfkommission voraussichtlich in Pflegeeinrichtungen mit hochbetagten Personen gestartet, vorausgesetzt die Zulassung und Lieferung erfolgte. Impfzentren werden erst im weiteren Verlauf hochgefahren, wenn entsprechend mehr Impfstoff verfügbar ist. Der Zeitpunkt dafür steht noch nicht fest, einsatzbereit sind 15 Zentren bereits jetzt in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt.

Wie und wann werden in SH Corona-Impfberechtigte informiert?

Mit den Pflegeeinrichtungen und den medizinischen Einrichtung mit Menschen der ersten Priorität steht das Land gemeinsam mit den Beteiligten bereits in Austausch, um den Einsatz der mobilen Teams zu koordinieren. Wer wann impfberechtigt ist, darüber wird im weiteren Verlauf auch über die Medien und soziale Medien in Schleswig-Holstein informiert werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Sowohl von der  Bundesregierung als auch die Landesregierung.

Wie wird eine Anmeldung zum Impfen erfolgen?

In Schleswig-Holstein wird dies sowohl telefonisch als auch über eine spezielle Website möglich sein. Schleswig-Holstein wird dafür eine Telefonnummern/ Internetseite bekannt geben, bzw. frei schalten, sobald die absehbare verfügbare Impfstoffmenge eine Terminvereinbarung ermöglicht. Dort wird entsprechend der Priorisierung der Ständigen Impfkommission ein Anmeldeverfahren stattfinden, bei dem die Voraussetzungen abgefragt werden, also z.B. das Geburtsdatum, wenn es um das Alter geht. Entsprechende Dokumente zum Nachweis, z.B. der Personalausweis, sind dann beim Impftermin vorzulegen. Zu Beginn werden jedoch die an den Impfzentren angeschlossenen mobilen Impfteams prioritär beispielsweise in Pflegeeinrichtungen impfen, wo das Risiko für Hochbetagte erhöht ist. Sobald die verfügbare Impfstoffmenge es zulässt, sollen die Impfzentren schrittweise hochgefahren werden inkl. der verschiedenen Anmeldemöglichkeiten.

Wie wird priorisiert?

Die Basis dafür ist eine entsprechende Verordnung des Bundes und die Empfehlung der ständigen Impfkommission. Das Bundesgesundheitsministerium teilt dazu Stand heute (17.12.) mit:

„Aufgrund begrenzter Impfstoffverfügbarkeit kann die Impfung zunächst nur bestimmten Personengruppen angeboten werden, die ein besonders hohes Risiko für schwere oder tödliche Verläufe einer Covid-19-Erkrankung haben oder die beruflich entweder besonders exponiert sind oder engen Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen haben. Dies sind nach aktuellem Kenntnisstand folgende Personengruppen:

  • BewohnerInnen von Senioren- und Altenpflegeheimen
  • Personen im Alter von ≥ 80 Jahren
  • Personal mit besonders hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z. B. in Notaufnahmen, in der medizinischen Betreuung von Covid-19-PatientInnen)
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit engem Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen (z. B. in der Hämatoonkologie oder Transplantationsmedizin)
  • Pflegepersonal in der ambulanten und stationären Altenpflege
  • Andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu den BewohnerInnen.

Bei zunehmender, aber weiterhin begrenzter Impfstoffverfügbarkeit sollen weitere von der STIKO definierte Personengruppen mit besonderen Risiken vorrangig geimpft werden.

Auch in Schleswig-Holstein sollen entsprechend der bundesweiten Vorgaben insbesondere Hochbetagte in Pflegeeinrichtungen prioritär geimpft werden, beispielsweise auch Personen mit Dememzerkrankungen, denen die Einhaltung von Schutzmaßnahmen naturgemäß schwerer fehlt. Eine Zustimmung der Person oder gegebenenfalls der jeweiligen Betreuungsperson ist dafür erforderlich. Die Inzidenzzahlen der Kreise/ kreisfreien Stadt können auch in die Priorisierung einfließen, so dass Gebiete mit hoher Inzidenz Berücksichtigung finden, da das Risiko dort höher ist. Hinzukommen kann das medizinische Personal in besonders betroffenen Bereichen.

Wie viele Dosen stehen anfangs zur Verfügung?

Das ist abhängig von den Liefermengen der Hersteller und wird bundesweit entsprechend nach dem Schlüssel der Einwohnerinnen/er verteilt. Schleswig-Holstein geht mit einer ersten Lieferung im Dezember von einigen Tausend Dosen des Impfstoffes aus, nach derzeitigem Stand. Weitere Lieferungen sollen 2021 regelmäßig folgen.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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