Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Für die Beschaffung und Bereitstellung der Corona-Impfstoffe ist die Bundesregierung verantwortlich – bekanntlich mit desaströsem Resultat. Das Sozialminsiterium in Kiel hat jetzt zu den weiteren Planungen für Schleswig-Holstein folgende Information für Schleswig-Holstein herausgegeben:

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Vor dem Hintergrund eingetroffener und angekündigter Lieferungen von BionTech / Moderna / AstraZeneca Impfstoffen wird die Impfkampagne in Schleswig-Holstein ausgeweitet. Das Gesundheitsministerium informiert über den derzeitigen Planungs-, bzw. Sachstand. Die Umsetzung ist abhängig von den tatsächlich gelieferten Dosen.

  1. Kurzfristige Verwendung des Impfstoffes von AstraZeneca: Derzeit wird das Anmeldesystem für die Terminbuchung in den Impfzentren an die Anforderungen des AstraZeneca Impfstoffes angepasst, um für alle Impfstoffe mit einer Anmeldung Erst- und Zweitimpfung zu ermöglichen. Währenddessen wird ab dem 15.02.2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den Impfzentren vor allem medizinisches und pflegerisches Personal, geimpft. Die Termine werden durch die Impfzentren vergeben, indem diese die ambulanten Pflegedienste direkt kontaktieren und Termine vereinbaren. Krankenhäuser in Schleswig-Holstein erhalten bereits jetzt ebenfalls AstraZeneca-Dosen zur Impfung des Personals.
  2. Impfungen von alternativen Wohnformen der Pflege: Dadurch, dass die Erstimpfungen in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen nahezu abgeschlossen sind, folgen nun Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Tagespflege und der ambulant betreuten Wohnformen für Ältere. Diese werden angeschrieben und erhalten die Möglichkeit, sich für eine Impfung anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung werden diese Einrichtungen von den mobilen Impfteams direkt angesteuert werden, um vor Ort zu impfen. Dies ist eine zusätzliche Möglichkeit, um das Verfahren zu erleichtern.
  3. Terminbuchung über www.impfen-sh.de und Hotline 0800 455 655 0: Voraussichtlich in der 8. Kalenderwoche (22.02.2021) sollen wieder Termine über www.impfen-sh.de oder die Hotline buchbar sein. Termine für Personen über 80 Jahre sind hiervon nicht betroffen – da diese weiterhin persönlich angeschrieben werden und über eine spezielle Hotline ihre persönlichen Termine vereinbaren können. Derzeit wird das Anmeldesystem an die Anforderungen des AstraZeneca Impfstoffes angepasst.
  4. Hochfahren der Impfzentren: Ab dem 1. März sollen – abhängig von den tatsächlich gelieferten Impfstoffdosen – 28 Impfzentren den Betrieb aufnehmen (bisher 15), geplant zunächst mit einer Auslastung von rund 70 %. Es wird davon ausgegangen, dass dann genug Impfstoff zur Verfügung steht, um deutlich mehr Menschen eine Terminbuchung zu ermöglichen. Ergänzender Hinweis: Gemeinsam mit der Stadt Kiel wurde entschieden, bis auf Weiteres kein zweites Impfzentrum in Kiel zu eröffnen. Zunächst sollen die Kapazitäten in dem am Schwedenkai bestehenden Impfzentrum voll ausgeschöpft werden.
  5. Update zum Anmeldeverfahren der über 80jährigen Impfberechtigten: Inzwischen wurden 72.348 Menschen der Personengruppe ü80 angeschrieben – beginnend mit über 88-Jährigen. Davon haben inzwischen 15.509 Menschen ihre Termine vereinbart. In dieser Woche werden gestaffelt Briefe an Personen älter als 85 Jahre versendet.
  6. Impfintervalle (Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung) für die einzelnen Impfstoffe: Um die Effektivität der Impfstoffe zu gewährleisten, sollen die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Zeiträume zwischen Erst- und Zweitimpfung eingehalten werden. Für den Impfstoff von BioNTech sind das 3-6 Wochen, für Moderna 4-6 Wochen und für AstraZeneca 9-12 Wochen. Daran hält sich Schleswig-Holstein und impft derzeit BioNTech und Moderna in einem Impfintervall von 35 Tagen und AstraZeneca mit einem Impfintervall von 10 Wochen.
  7. Informationen zu Impfterminen auf den Nordseeinseln und Halligen: Voraussichtlich ab dem 11. März 2021 werden die Impfungen gegen Covid-19 auf Sylt, Föhr, Amrum, Pellworm und den Halligen beginnen. Dabei gelten die gleichen Bedingungen wie auf dem Festland: Impfberechtigt sind die über 80-Jährigen, die ihren Hauptwohnsitz auf ihrer Insel haben, sowie medizinisches und in der Altenpflege tätiges Personal. Der Kreis und die Gemeinden vor Ort bereiten die jeweiligen Verfahren derzeit vor und werden die Bewohnerinnen und Bewohner informieren.
  8. So viele Impfungen wurden bislang in Schleswig-Holstein durchgeführt (Stichtag 09.02.2021): Insgesamt: 123.825, Erstimpfung: 90.793, Zweitimpfung: 33.032. Inzwischen wurden in den stationären Pflegeeinrichtungen 68.146 Impfungen vorgenommen. Die erste Priorisierungsgruppe (laut Corona-Impfverordnung) zählt in Schleswig-Holstein ca. 345.000 Personen.
  9. Informationen zu angekündigten Liefermengen für Schleswig-Holstein: Das Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Lieferprognosen und -ankündigungen in der Vergangenheit wiederholt auch kurzfristigen Änderungen unterlagen.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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