Heute (05.11.2021) ist die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder zu Ende gegangen. Im Fokus standen die Bekämpfung der Corona-Pandemie und die Auffrischungsimpfung.
Die Länder haben bestätigt, dass besonders ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung erhalten sollten. Nach einer vorangegangenen Abstimmung zwischen Bundesgesundheitsminister und Vertretern der Ärzteschaft können darüber hinaus zukünftig Auffrischungsimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen.
Impfen ist weiterhin ein Schlüssel, um aus dieser Pandemie zu kommen
Gesundheitsminister Heiner Garg betont: „Impfen ist weiterhin ein Schlüssel, um aus dieser Pandemie zu kommen, das gilt auch für die Auffrischungsimpfung. Mit dem jetzigen Beschluss wird die zu erwartende Gruppe der zu Impfenden in den kommenden Wochen deutlich größer. Wir haben daher heute gemeinsam mit Kommunen und Kassenärztlicher Vereinigung besprochen, die ergänzenden Impfangebote in Schleswig-Holstein deutlich auszuweiten, um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu entlasten und für die Menschen noch mehr Angebote zur Auffrischungsimpfung zu unterbreiten.“
Massive Ausweitung der Auffrischungsimpfungen
Kommunale Landesverbände, Kassen Ärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein (KVSH) und Gesundheitsministerium hatten sich entsprechend heute über Eckpunkte abgestimmt. Bereits jetzt gehört Schleswig-Holstein zu den Ländern mit den meisten Auffrischungsimpfungen pro Einwohner mit 130.225 Impfungen. Neben den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten tragen dazu die offenen Impfangebote der mobilen Teams und temporären Impfstellen bei (www.impfen-sh.de).
Bisher nur Impfangebote zu Auffrischungsimpfungen für die über 80jährigen
Das Land hatte frühzeitig alle Menschen, die 80 Jahre und älter sind, per Brief persönlich auf die Impfangebote hingewiesen sowie alle Pflegeeinrichtungen in die Impfkampagne einbezogen. Dort haben inzwischen nach Einschätzung der KVSH bereits die meisten Menschen eine Drittimpfung erhalten.
Jetzt werden auch die 70jährigen zur Auffrischungsimpfungen eingeladen
Jetzt werden zusätzlich alle Menschen über 70 Jahren als besonders vulnerable Gruppe persönlich angeschrieben und auf die Angebote der Auffrischungsimpfung hingewiesen, entsprechende Briefe werden nächste Woche gedruckt und dann verschickt. Die Ständige Impfkommission hat für diese Altersgruppe 6 Monate nach der Zweitimpfung die Auffrischungsimpfung empfohlen.
Der Einsatz der mobilen Teams wird im November 2021 ausgeweitet
Um den absehbaren Anstieg an Impf-Berechtigten ab Dezember entsprechend des heutigen Beschlusses auf Bund-Länderebene gerecht zu werden, sind weitere Kapazitäten notwendig.
Regionale Impfzentren werden in Schleswig-Holstein wieder eingerichtet
Daher planen Land, Kommunen und KVSH neben den mobilen Teams zusätzliche stationäre Impfstellen einzurichten. Diese werden regional im Land verteilt. Konkrete Standorte werden derzeit abgestimmt:
- die Anzahl der Standorte wird sich in etwa an der Anzahl der bisherigen Impfzentren orientieren, auch wenn die Strukturen in der internen Organisation angepasst werden.
- diese stationären Impfstellen, werden anders als die offenen Angebote der mobilen Teams mit einem Terminvergabesystem ausgestattet werden, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden.
- zusätzlich werden auch dort im kleineren Umfang offene Angebote stattfinden
Start der neuen regionalen Impfzentren in den nächsten Wochen
Derzeit wird der konkrete Zeitplan unter den Beteiligten abgestimmt, so dass die stationären Impfstellen in den kommenden Wochen starten können.
1.3 Mio. Auffrischungsimpfungen in Schleswig-Holstein bis Januar 2022
Sollten alle in Schleswig-Holstein geimpften Personen eine Auffrischungsimpfung in Anspruch nehmen, dann sind analog zu den vor sechs Monaten durchgeführten Zweitimpfungen jetzt kurzfristig 1.344.891 Auffrischungsimpfungen notwendig:
November 340.318
Dezember 518.072
Januar 486.501
Besuch in Pflegeeinrichtungen nur noch mit Test – auch für Geimpfte und Genesene
Ein weiterer Schwerpunkt der Gesundheitsministerkonferenz war der besondere Schutz der Menschen in den Pflegeeinrichtungen. In Schleswig-Holstein gelten bereits strenge Anforderungen an die jeweiligen Hygienekonzepte der Pflegeeinrichtungen sowie eine tägliche Testpflicht für Mitarbeitende, sofern kein Impfschutz besteht.
Die Testpflicht für Besuchende soll laut GMK-Beschluss mit der Stimme Schleswig-Holsteins erweitert werden: Der Bund wird die Rechtsgrundlage (COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordung) so anpassen, dass die Länder unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens auch für geimpfte oder genesene Personen eine Testpflicht zum Betreten von diesen Einrichtungen verordnen können.
Soweit geimpfte oder genesene Personen einer Testpflicht unterliegen, wird der Anspruch auf kostenlose Tests (nach § 4 a der Testverordnung) erweitert. Schleswig-Holstein wird entsprechend die Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen erweitern, unabhängig von deren Impfstatus. Eine Anpassung der Coronabekämpfungsverordnung ist derzeit in Arbeit. Der Zugang zu Pflegeeinrichtungen soll damit weiterhin ermöglicht und zugleich sicherer werden.
Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Fotos: Angelo Esslinger auf Pixabay, Thomas Eisenkrätzer