Ausgefallene Impf-Termine werden nachgeholt
Nach dem Chaos der letzten Tage zum Thema AstraZeneca teilte das Sozialministerium in Kiel mit:
Am 18.3.2021 hat die Europäische Arzneimittelbehörde EMA nach erneuter Bewertung mitgeteilt, dass der Nutzen der Impfungen mit dem Astra-Zeneca-Impfstoff weiterhin die mit einer Impfung verbundenen Risiken überwiegen. Vorausgegangen war eine fachliche Nutzen-Risiko-Bewertung im Hinblick auf aufgetretene Thrombosen in zeitlichem Zusammenhang mit der Impfung.
Nach den dem Gesundheitsministerium vorliegenden Erkenntnissen hatte auch eine Klinik aus Schleswig-Holstein nach eingehender Bewertung eine Meldung dem in Deutschland zuständigen Paul-Ehrlich-Institut (am 17.3.) über eine Hirnvenen-Thrombose in zeitlichem Zusammenhang mit einer AstraZeneca-Impfung überstellt. Die betroffene Patientin sei auf dem Weg der Besserung, so die Klinik.
Die Fachleute der EMA kamen in der Bewertung zu dem Schluss, dass der Impfstoff weiterhin empfohlen ist. Das Bundesgesundheitsministerium und die Ständige Impfkommission haben sich der Bewertung am Abend angeschlossen.
Gesundheitsminister Heiner Garg: „Es ist richtig und wichtig, dass eine fachlich fundierte Prüfung die Basis für die Fortsetzung des Impfens ist. Um Vertrauen wiederherzustellen, ist die Beurteilung der damit befassten Ärztinnen und Ärzte entscheidend und ich vertraue ihnen. Schleswig-Holstein richtet sich nach den entsprechenden Vorgaben der zuständigen europäischen und nationalen Fachbehörden und wird die Impfungen mit Astra-Zeneca schon am 19.03.2021 wiederaufnehmen. Das ist eine gute Nachricht für den Impffortschritt und damit für den Schutz aller Bürgerinnen und Bürger. Personen, deren Termine aufgrund des Aussetzens diese Woche abgesagt wurden, werden einen neuen Termin erhalten.“
Folgendes Verfahren gilt für die Wiederaufnahme der Impfungen in Schleswig-Holstein:
- Die Impfungen für die vergebenen Impftermine werden aufgrund der heutigen Entscheidung ab Freitag, 19.3., 9 Uhr in allen Impfzentren fortgesetzt.
- Wer einen Impftermin/ Impfticket für Freitag, den 19.3. und alle folgenden Tage hat, kann und sollte diesen Termin wahrnehmen, sofern möglich
- Die Personen, die Freitag einen Impftermin haben, werden darüber per email informiert – die vorsorglich erfolgte Absage für die Freitagstermine (19.3.) ist damit hinfällig
- Wer aufgrund der Kurzfristigkeit seinen gebuchten Freitagstermin (19.3.) nicht wahrnehmen kann, wird einen Ersatztermin erhalten.
Alle Personen, deren Impfungen vom 16.-18.3.2021 aufgrund der Aussetzung abgesagt wurden und diejenigen, die ihren Termin am 19.3.2021 nicht wahrnehmen konnten, werden einen Ersatztermin erhalten. Sie brauchen sich nicht nochmal um einen neuen Impftermin bemühen, sondern werden per email einen neuen Impftermin in ihrem bisher gebuchten Impfzentrum erhalten.
Die Organisation dieser Ersatztermine ist derzeit in Arbeit.
Nach dem jetzigen Planungsstand sollen die Ersatztermine primär in den beiden Wochen zwischen dem 29.03.2021 – 11.04.2021 stattfinden. Die Impf-Kapazitäten werden entsprechend in Abstimmung mit den Impfzentren ausgeweitet. Das kann unter Umständen auch eine zeitliche Ausweitung vor den bisherigen Öffnungszeiten, also eine Erweiterung von 8-9 Uhr, beinhalten.
Bundesgesundheitsministerium und Gesundheitsministerkonferenz haben bekräftigt, dass alle Impflinge ausdrücklich über mögliche Risiken aufgeklärt werden sollen. Das entsprechende Aufklärungsmerkblatt zum Vektorimpfstoff von AstraZeneca befindet sich bereits in der kurzfristigen Überarbeitung durch die Bundesbehörden. Die erfolgte Aufklärung kann übergangsweise auch handschriftlich oder durch ein ergänzendes Merkblatt von dem aufklärenden Arzt / Ärztin vorgenommen werden. Das Paul-Ehrlich-Institut wird kurzfristig zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) Informationen für die Ärzteschaft zu den aktuellen Erkenntnissen erstellen.
Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay