Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Die Impfungen finden aber eventuell erst im Sommer statt

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In den nächsten Tagen werden Menschen, die 88 Jahre und älter sind, einen Brief des Sozialministeriums erhalten, um sich telefonisch für eine Impfung anmelden zu können. Der Briefversand von rund 35.000 Briefen dieser ersten Gruppe startete heute. Im weiteren Verlauf werden in drei weiteren Gruppen gestaffelt Menschen zwischen 80 und 88 Jahren ebenfalls Post erhalten, um sich unter einer im Brief angegebenen Telefonnummer und einem persönlichen Code anmelden zu können. Der Zeitpunkt der Versendung der Briefe für die anderen drei Gruppen wird in Abhängigkeit des verfügbaren Impfstoffes festgelegt.

Das Ministerium erinnert daran, dass die Terminvergabe weiterhin nur auf Basis der aktuell bekannten Lieferprognosen des Impfstoffes erfolgen kann. Dementsprechend werden viele Impfwillige zunächst voraussichtlich nur einen Termin erhalten können, der im späteren Frühjahr oder gar Frühsommer liegt, aber sie können sich darauf einstellen. Sollte deutlich mehr Impfstoff verfügbar sein, müssen sie nichts tun, sondern den Betroffenen soll telefonisch ein früherer Termin angeboten werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass es auch bei diesem Verfahren telefonisch zu Wartezeiten kommen wird, jedoch ist der Anmeldeprozess deutlich entzerrt. Dennoch wird empfohlen, die gesamten Öffnungszeiten montags bis samstags zwischen 8- 18 Uhr zu nutzen.

Nachfolgend Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren für Menschen, die älter als 80 Jahre sind. Die Fakten dazu werden auch in dem persönlichen Anschreiben für ältere Menschen erklärt. Die FAQ werden zusätzlich unter www.impfen-sh.de eingestellt.

Warum gibt es für Menschen älter als 80 Jahre ein besonderes Einladungswesen per Post?

Das Land hat diese Ergänzung im Anmeldesystem vorgenommen, um älteren Menschen, eine Anmeldung zu erleichtern. Dabei wird auf das bestehende Buchungssystem zugegriffen, jedoch erhalten die älteren Menschen eine telefonische Unterstützung und der Zeitraum wird deutlich entzerrt.

Wann werden die Schreiben an die Personen über 80 verschickt?

Ältere Menschen erhalten die persönlichen Schreiben in mehreren Intervallen, gestaffelt nach Alter, beginnend mit der ältesten Gruppe, die auch das höchste Risiko trägt. In geplant drei weiteren Gruppen werden die Menschen zwischen 88 und 80 Jahren im weiteren Verlauf angeschrieben. Der Zeitpunkt der Versendung wird abhängig von der Auslastung des Anmeldewesens und der Verfügbarkeit des Impfstoffes gesteuert.

Ab wann können die Angeschriebenen anrufen, um einen Impftermin zu buchen?

Ab dem 1. Februar 2021 können die Angeschriebenen älter als 88 Jahre unter der im Schreiben vermerkten Telefonnummer einen Termin buchen. Andere Personen als die angeschriebenen, können derzeit keine Termine buchen.

Wo müssen sie anrufen?

Über eine exklusive Nummer, die nur für die Menschen 80 Jahre und älter ist, die in dem persönlichen Brief steht, können Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner einen Termin zwischen 8-18 Uhr, montags bis samstags, buchen.

Können Menschen älter als 80 Jahren noch Webseite impfen-sh.de und die 116117 als Anmeldemöglichkeit nutzen?

Menschen, die 80 Jahre oder älter sind, können sich nur über die im persönlichen Anschreiben genannte Telefonnummer in dem vereinfachten Verfahren anmelden. Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Personen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung – beispielsweise Pflegekräfte −  zur Verfügung stehen, sobald wieder mehr Impfdosen zur Verfügung stehen. Das Ministerium wird informieren, wenn dort wieder Buchungen möglich sind.

Welche Daten sollten am Telefon bereitgehalten werden?

Für die Anmeldung für Menschen 80 Jahre oder älter sollte folgende Angaben für den Anruf bereitgehalten werden:

  • Namen und Geburtsdatum
  • persönliche Identifikationsnummer (im Betreff des Anschreibens)
  • Eine Telefonnummer für Rückfragen oder Terminänderungen
  • Wenn möglich und vorhanden eine E-Mail-Adresse, an die wird eine Terminbestätigung (Impf-Ticket), Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärung, sowie die Anschrift des Impfzentrums gemailt wird. (Diese Unterlagen sind auch in den Impfzentren vorhanden).

In welchem Zeitraum kann mit einem Impftermin gerechnet werden?

Da aktuell noch nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, wird der persönliche Impftermin eventuell weit ins Frühjahr oder Frühsommer hinein terminiert sein. Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, bemüht sich das Land, Termine vorzuziehen. Dazu soll, unter der von der Person angegebenen Rufnummer dann eine Kontaktaufnahme erfolgen.

Woher weiß das Land, welche Personen angeschrieben werden müssen?

Dies geht aus den Daten der Einwohnermeldeämter hervor, die dafür genutzt werden können und genutzt wurden.

Werde ich als Bewohnerin oder Bewohner einer Pflegeinrichtung auch angeschrieben?

Das ist nicht vorgesehen, da diese von dem mobilen Impfteams aufgesucht werden. Sollten Personen in Pflegeeinrichtungen dennoch einen Brief erhalten, werden sie gebeten, mit der Einrichtungsleitung zu sprechen, die am ehesten erläutern kann, ob und wann die Impfung dort durch ein mobiles Team erfolgt, sofern sie noch nicht erfolgte. Auch ambulante Pflegeeinrichtungen sollen von mobilen Impfteams aufgesucht werden, wenn die Impfungen in den stationären Pflegeeinrichtungen abgeschlossen sind.

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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