Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Obwohl noch nicht alle Menschen der besonders gefährdeten Personengruppen (Priorität 1,2 und 3) geimpft sind und immer noch kaum Impfstoff vorhanden hat, hat der Kieler Gesundheitsminister Dr. Garg per per 14.06.2021 die Priorisierung aufgehoben und alle Bürger zur Anmeldung auf der Website des Landes aufgefordert.
Diese „Registrierung“ bedeutet aber nicht, dass man auch einen Impftermin angeboten bekommt. Das ist offenbar der Grund, warum sich nur relativ wenige Schleswig-Holsteiner bisher registriert haben.
Außerdem fällt auf, dass das Ministerium in seiner heutigen Mitteilung, die Impfaktion am 19.06.2021 in Bargteheide nicht erwähnt (unser Bericht). Das Gesundheitsministerium teilt heute mit:

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Bisher rund 90.000 Registrierungen – erste Registrierungsphase endet Donnerstag

Bis heute (16.06.) Vormittag haben sich rund 90.000 Personen nach der Öffnung der Priorisierung für eine Impfung in den Impfzentren unter www.impfen-sh.de registriert. Noch bis Donnerstag, 17. Juni (13 Uhr) dauert die jetzige Registrierungsphase.

Die ersten Impfungen erfolgen bei Verfügbarkeit von Terminen ab Sonnabend (19. Juni 2021

Die Registrierungen werden auch nach dieser ersten Phase weiter möglich sein. Termine werden bei Verfügbarkeit dann nach Eingang der Registrierung vergeben. Wer also in die erste Gruppe für die zu vergebenen Termine möchte, sollte sich noch bis Donnerstag, 13 Uhr registrieren. Bei den über www.impfen-sh.de vergebenen Terminen in den Impfzentren werden mRNA-Impfstoffe (Biontec/ Moderna) genutzt. Nach aktuellem Stand ist aufgrund der bisherigen Auslastung in folgenden Impfzentren die Wahrscheinlichkeit kurzfristig einen Termin zu erhalten höher: Lensahn und Bad Schwartau (Ostholstein), Brunsbüttel (Dithmarschen), Plön und Wahlstedt (Segeberg) sowie Neumünster.

Impfangebote mit AstraZeneca laufen weiter

Die offenen Impfangebote mit AstraZeneca laufen weiter und nach den Rückmeldungen sind dort Kapazitäten verfügbar, so dass mit eventuell etwas Wartezeit eine Impfung ohne Anmeldung möglich ist. Täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr können Personen ab 18 Jahren zu folgenden Standorten kommen:

  • Impfzentrum Neumünster, Holstenhallen, Justus-von-Liebig-Straße 2-4:
  • Impfzentren Husum, Am Messeplatz 12:
  • Impfzentrum in Lübeck, Musik- und Kongresshalle, Willy-Brandt-Allee 10:

Zusätzlich wird es am Donnerstag und Freitag (17./18. Juni) zwischen 13 und 17 Uhr auch im Impfzentrum Plön (Ascheberger Straße 67, 24306 Plön) ein solches Angebot geben.

Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – ein Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfdokumente). Die Zweitimpfung erfolgt fünf Wochen später. Die tatsächliche Verfügbarkeit und eventuelle Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktion. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt den Impfstoff in erster Linie für Personen über 60 Jahren und bei jüngeren Personen eine Entscheidung in einem entsprechenden Aufklärungsgespräch gemeinsam mit einer Ärztin / einem Arzt in einem entsprechenden Aufklärungsgespräch vor Ort.
Angesichts der derzeit guten Verfügbarkeit des AstraZeneca-Impfstoffes wurden der Hansestadt Hamburg zunächst 8.000 Dosen dieses Impfstoffs zur Verfügung gestellt. Ein kleinerer Teil davon stammt aus dem Kontingent aus Dänemark, das bis Ende Juni verimpft werden muss.

Impfnachweise für Impfungen in den Impfzentren

Eine Ausstellung von digitalen Impfnachweisen direkt nach der Impfung ist inzwischen in allen schleswig-holsteinischen Impfzentren möglich. Dies gilt für die aktuell in den Impfzentren durchgeführten Impfungen.

Personen, die bereits in den Impfzentren geimpft wurden und sich nachträglich einen solchen Nachweis ausstellen lassen wollen, können derzeit in teilnehmenden Apotheken in Schleswig-Holstein bei Vorlage des Impfausweises oder der entsprechenden Impf-Bescheinigung sowie eines Lichtbildausweises einen digitalen Impfnachweis erhalten. In Arbeit ist derzeit zudem eine zusätzliche digitale Möglichkeit, mit der das nachträgliche Ausstellen für in den Impfzentren geimpfte Personen vereinfacht werden soll. Wer dort bereits vollständig geimpft ist und einen solchen nachträglichen Nachweis nicht sofort haben möchte, muss sich also kein Zertifikat in der Apotheke ausstellen lassen. Das Ministerium wird die in den Impfzentren geimpften Personen informieren, sobald eine nachträgliche Zertifikaterstellung direkt durch das Land möglich ist. Wie mitgeteilt ist das digitale Impfzertifikat eine zusätzliche, freiwillige Möglichkeit des Nachweises – der gelbe Impfpass ist weiterhin gültig. Fragen und Antworten dazu: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfung

Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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