Obwohl noch nicht alle Menschen der besonders gefährdeten Personengruppen (Priorität 1,2 und 3) geimpft sind und immer noch kaum Impfstoff vorhanden hat, hat der Kieler Gesundheitsminister Dr. Garg per per 14.06.2021 die Priorisierung aufgehoben und alle Bürger zur Anmeldung auf der Website des Landes aufgefordert.
Diese „Registrierung“ bedeutet aber nicht, dass man auch einen Impftermin angeboten bekommt. Das ist offenbar der Grund, warum sich nur relativ wenige Schleswig-Holsteiner bisher registriert haben. Außerdem funktioniert die Technik des Ministeriums offenbar immer noch nicht richtig. Das Gesundheitsministerium teilt heute mit:
Garg: „Bürgerinnen und Bürger sollten sich jetzt registrieren lassen!“
Registrierung für Impftermine in den 28 schleswig-holsteinischen Impfzentren. Seit 14.06.2021 können sich auch Personen, die nicht zu einer der Priorisierungsgruppen gehören, unter www.impfen-sh.de für eine Impfung registrieren lassen. Bislang haben sich hier 78.000 Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein angemeldet (Stand heute, 10 Uhr).
Die jetzige Registrierungsphase dauert bis 17. Juni 2021 (13 Uhr) an
Die ersten Impfungen aus dieser Registrierungsphase erfolgen bei Verfügbarkeit von Terminen bereits ab Sonnabend (19. Juni 2021). Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg: „Wer noch keinen Impftermin hat, sollte sich jetzt unbedingt registrieren lassen. In vielen Fällen können nach derzeitigem Stand Impfwillige sehr schnell bereits innerhalb weniger Tage mit einem Termin rechnen.“ Nach aktuellem Stand ist aufgrund der bisherigen Auslastung in folgenden Impfzentren die Wahrscheinlichkeit eines kurzfristigen Termins höher: Lensahn und Bad Schwartau (Ostholstein), Brunsbüttel (Dithmarschen), Plön und Wahlstedt (Segeberg).
AstraZeneca-Impfungen jetzt auch in Plön
Am Donnerstag und Freitag (17./18. Juni) wird es auch im Impfzentrum Plön (Ascheberger Straße 67, 24306 Plön) offene Impfangebote mit dem Impfstoff von AstraZeneca geben: Jeweils zwischen 13 und 17 Uhr können sich an diesen beiden Tagen Personen ab 18 Jahren ohne Anmeldung gegen eine Corona-Infektion mit AstraZeneca nach einem entsprechenden Aufklärungsgespräch impfen lassen. Mitzubringen sind nur ein Ausweisdokument und – wenn möglich – ein Impfausweis sowie ausgedruckte und ausgefüllte Dokumente für die Impfung mit einem Vektor-Impfstoff (siehe www.impfen-sh.de oder www.schleswig-holstein.de/coronavirus-impfdokumente). Die Zweitimpfung erfolgt fünf Wochen später.
Die tatsächliche Verfügbarkeit und eventuelle Wartezeiten vor Ort sind abhängig von der Inanspruchnahme der Sonderaktion.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt den Impfstoff in erster Linie für Personen über 60 Jahren und bei jüngeren Personen eine Entscheidung in einem entsprechenden Aufklärungsgespräch gemeinsam mit einer Ärztin / einem Arzt. Offene Impfangebote mit AstraZeneca gibt es bereits in den Impfzentren in Husum, Neumünster und Lübeck. Diese werden fortgesetzt.
Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer