Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Das Thema Corona Impfungen führt weiterhin unvermindert nur zu Pleiten, Pech und Pannen: nachdem die Bundesregierung inzwischen gar nicht mehr erklären kann, warum sie bei der Bestellung des Impfstoffs versagt, zeigt das Sozialministerium, dass man auch in Kiel Desaster produzieren kann: Nach drei Monaten funktioniert der Ablauf der Anmeldung zu den Impfungen immer noch nicht – und das, wobei bisher kaum geimpft werden kann. Das Sozialministerium nimmt zu dem Anmeldeverfahren wie folgt Stelllung:

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Bisher nur Impfquote von 3%

In Schleswig-Holstein wurden bis einschließlich 25. Februar rund 86.700 Personen vollständig gegen das Corona-Virus geimpft, erhielten also Erst- und Zweitimpfung. Das entspricht einer Impfquote von 3 %, der Bundesdurchschnitt beträgt 2,4 %. Eine Erstimpfung erhielten bislang rund 134.600 Personen (Impfquote 4,6 %, Bundesdurchschnitt 4,5 %). Die Anzahl der Dosen, die insgesamt verimpft wurden, beträgt rund 221.000

Anmeldeverfahren für Personen 80 Jahre und älter

Seit dem 22. Februar erfolgt gestaffelt die Versendung weiterer Impfeinladungs-Schreiben an die letzte Gruppe der Personen 80 Jahre oder älter. Das betrifft Personen, die bis zum 01. April 80 Jahre alt werden. Der Zeitpunkt der Versendung der einzelnen Tranchen kann in dem flexiblen System dabei an das Aufkommen bei der Telefon-Hotline angepasst werden.

Um die diese Woche sehr hoch ausgelastete Telefon-Hotline für die Personen, die bereits einen Brief erhalten haben, erreichbarer zu machen, wird anders als ursprünglich vorgesehen der Briefversand jetzt weiter entzerrt. Zunächst erfolgt bis voraussichtlich Mitte kommende Woche kein Versand neuer Anschreiben und es wird dann ein Versand der Briefe in kleineren Tranchen erfolgen. Mit der Versendung weiterer Schreiben ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Es ist also nicht ungewöhnlich, wenn Personen, die 80 Jahre oder älter sind, noch kein Schreiben bis Mitte März erhalten. Die zeitliche Entzerrung des Einladewesens führt nicht zu einer Verzögerung des Impffortschritts – der weiterhin gekoppelt ist an den Erhalt der Impfstoffmenge von den Herstellern Biontec und Moderna.

Bisher wurden rund 141.000 Personen aus der Gruppe der Ü80-Jährigen  angeschrieben

Davon haben rund 60.500 Personen Termine zur Impfung vereinbart. Die bereits aufgestockte Anzahl von rund 100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der telefonischen Hotline können derzeit im Maximum täglich fünftausend Anrufe entgegennehmen und Termine für die Impfberechtigten vereinbaren. Der Durchschnitt der Anzahl der eingehenden Anrufe lag in den letzten 10 Tagen mit zunehmender Tendenz in der laufenden Woche bei rund 31.500, von denen ein großer Teil auf erneute Anrufversuche zurückgeht.

Zu viele Anrufe an der Hotline des Sozialministeriums

Das stark erhöhte Anrufaufkommen führt leider zu Wartezeiten und der Bandansagen, dass Anruferinnen und Anrufer bitte zu einem späteren Zeitpunkt erneut anrufen mögen. Das Gesundheitsministerium weist noch einmal darauf hin, dass jede Bürgerin und jeder Bürger, der ein personalisiertes Schreiben erhält, auch einen Impftermin erhält. Wenn Bürgerinnen und Bürger an einem Tag telefonisch nicht durchkommen, werden sie um Geduld gebeten und darum, es mit etwas Abstand wieder zu versuchen. Die jetzt eingeleitete weitere Entzerrung soll zur Entlastung beitragen. Jeder, der einen Impftermin möchte, wird einen Termin bekommen. Ebenfalls wird darum gebeten, dass nicht mehrere Personen parallel anrufen, um einen Termin für eine impfberechtigte Person zu buchen. Denn das erhöht das Telefonaufkommen insgesamt.

Impfungen für unter 65jährige Menschen

Wichtig, da dies möglicherweise bei älteren Menschen zu Irritationen führt: Die derzeit online vergebenen und weiterhin verfügbaren Termine an unter 65-Jährige der Prioritätengruppe 1 stehen nicht in Konkurrenz zu den Terminen für Personen, die 80 Jahre oder älter sind. Grund ist, dass für Ü80-Jährige mRNA-Impfstoffe zugelassen sind und verimpft werden, für Personen, die 65 Jahre oder jünger sind, hingegen derzeit der Impfstoff von AstraZeneca. Für Ü80-Jährige ist jeweils der Nachmittag in den Impfzentren vorgesehen und für sie wird der entsprechende mRNA-Impfstoff eingesetzt.

Online-Anmeldung für unter 65jährige der Prioritätengruppe 1

Seit Dienstag ist online die Anmeldung unter www.impfen-sh.de freigeschaltet für Personen der Prioritätengruppe 1 unter 65 Jahren, beispielsweise für Tätige in Einrichtungen der ambulanten oder stationären Altenpflege oder Notfallrettung. Dort werden Termine jeweils für die Vormittage in den Impfzentren mit dem Impfstoff von AstraZeneca vergeben. Dieser ist nur für Personen bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres zugelassen. Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese sich auch online über die Seite durch einen Klick auf Stornieren wieder abmelden.

Bisher sind seit Dienstag rund 19.000 Termine der bis Ende März zur Verfügung stehenden 148.000 Termine online gebucht worden. Die jetzige Woche und die Folgewoche sind bis auf wenige Ausnahmen ausgebucht. Zur Einordnung: Im Gegensatz zu den online-Anmeldungen Anfang des Jahres, wo für nur jeweils eine Woche Termine buchbar waren, stehen jetzt deutlich mehr Termine bis Ende März zur Verfügung. Innerhalb des Monats März soll für die Prioritätengruppe 2 nach der Bundesimpfverordnung ebenfalls die Möglichkeit der Buchung eröffnet werden. Dazu wird das Ministerium rechtzeitig informieren. Ab 1.3. werden insgesamt 28 Impfzentren öffnen, bislang waren es 15.

Fragen und Antworten zur Anmeldung für die Gruppe der über 80-Jährigen:

  1. Das Land schreibt alle über 80-Jährigen an. Was steht in dem Brief?

Das Gesundheitsministerium verschickt seit Ende Januar Briefe an alle impfberechtigen Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein, die 80 Jahre oder älter sind. Dieser Brief enthält eine exklusive Telefonnummer und ganz oben im Betreff eine persönliche Identifikationsnummer zur Terminvereinbarung. Bitte heben Sie diesen Brief für die Terminbuchung und alle weiteren Umbuchungen gut auf.

  1. Was muss ich machen, wenn ich angeschrieben werde?

Wenn Sie einen Brief erhalten haben, können Sie unter der auf dem Brief angegebenen Nummer einen Impftermin vereinbaren. Sie erhalten bei dem Telefonat jeweils einen Termin für die Erst- sowie für die Zweitimpfung. Die Vergabe Ihres persönlichen Termins ist ausschließlich über diesen Weg möglich, eine Buchung über das Internet ist nicht möglich.

  1. Wann geht das am besten?

Sie können von Montag bis Samstag, von 8-18 Uhr über die kostenlose Hotline, die auf dem Brief vermerkt ist, einen Termin buchen. Diese Telefonnummer ist exklusiv für die angeschriebene Personengruppe, um die Terminvereinbarung ohne zeitlichen Druck zu ermöglichen. Jede impfberechtigte Bürgerin und jeder impfberechtigte Bürger erhält einen Termin. Wenn Sie telefonisch nicht durchkommen, versuchen Sie es bitte zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal. Da die Anmeldung mit einer persönlichen Identifikationsnummer funktioniert, ist es auch nicht erforderlich, dass z.B. mehrere Angehörige parallel versuchen, einen Termin für Sie zu buchen. Das führt im Zweifel nur zu längeren Warteschleifen am Telefon.

  1. Welche Infos muss ich am Telefon bereithalten?

Für die Anmeldung am Telefon sollten Sie bitte Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, die persönliche Identifikationsnummer aus dem Betreff des Anschreibens sowie Ihre Telefonnummer bereithalten. Wenn möglich und vorhanden können Sie auch eine E-Mail-Adresse angeben. An diese wird eine Terminbestätigung ein Aufklärungsbogen, eine Einwilligungserklärung, sowie die Anschrift des Impfzentrums gemailt. Wenn Sie keine E-Mail-Adresse haben ist das auch kein Problem. Notieren Sie sich einfach Ihren Termin und das Impfzentrum. Die weiteren Unterlagen, wie Aufklärungsbogen und Einwilligungserklärung, erhalten Sie dann beim Termin im Impfzentrum vor Ort. Zum Termin im Impfzentrum benötigen Sie dann nur entweder Ihren Personalausweis, Ihren Führerschein oder Ihre Krankenkassenkarte, also einen Nachweis auf dem Sie anhand des Bildes und dem Geburtsdatum identifiziert werden können.

  1. Was, wenn ich meinen Termin nicht einhalten kann?

Falls Sie aus dringenden Gründen Ihren Termin nicht einhalten können, können Sie diesen über die im Brief angegebene Telefonnummer und unter Angabe Ihrer persönlichen Identifikationsnummer umbuchen. Falls Sie Ihren Brief verloren haben, wenden Sie sich bitte an die allgemeine Impftermin-Hotline unter 0800 455 655 0.

  1. Ich bin über 80 und habe noch kein Anschreiben bekommen.

Machen Sie sich keine Sorgen. Die Versendung der Briefe ist in mehrere Gruppen gestaffelt und die Versendung dauert derzeit an.

  1. Woher kennt das Land mein Alter und meine Adresse?

Dies geht aus den Daten der Einwohnermeldeämter hervor, die dafür genutzt wurden.

  1. Muss ich mich impfen lassen?

Nein, die Impfung ist freiwillig und kostenlos.

Weitere Informationen zum Anmeldeverfahren gibt es auch als Video hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Presse/Videothek/_documents/videothek_impfzentren.html

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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