Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

Die Gesundheitsministerkonferenz und der Bundesgesundheitsminister haben sich darauf verständigt, dass bundesweit für die Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca keine Priorisierung mehr gilt.

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  • In den Arztpraxen können Impfungen mit diesem Impfstoff an Impfwillige (auf Basis von § 1 Abs. 3 der Coronavirus-Impfverordnung) nach ärztlichem Ermessen und in Abstimmung mit den Impfwilligen erfolgen.
  • Die Arztpraxen – auch in Schleswig-Holstein – haben damit wie gefordert mehr Flexibiltät beim Einsatz des Impfstoffes. Vorrang sollen in der Regel weiterhin die bisherigen Prioritätsgruppen haben.

Die verfügbare Impfstoffmenge ist weiterhin begrenzt.

Bei den Impfungen in Schleswig-Holstein bilden die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und dabei insbesondere die Hausärztinnen und Hausärzte derzeit den Schwerpunkt der Impfkampagne bei den Erstimpfungen. Daher ist die Chance auf einen Impftermin in einer Arztpraxis höher als im Impfzentrum.

Praxen haben teilweise individuelle Formen der Registrierung und entsprechende Listen eingeführt. Dort sollen weiterhin Impfberechtigte aus den Prioritätsgruppen 1 und 2 – gemäß Bundesimpfverordnung vorrangig Impftermine erhalten, sofern sie noch nicht geimpft wurden. Die Registrierung / Terminvergabe in den Arztpraxen erfolgt derzeit individuell in Abstimmung mit den Praxen. Ärztinnen und Ärzte melden sich dazu beispielsweise aktiv bei ihren Patientinnen und Patienten aufgrund des Alters.

Text: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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