Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Zum offiziellen, EU-weiten Start des digitalen Impfnachweises am 01.07.2021 bietet das Gesundheitsministerium in einer einmaligen Aktion allen vor dem 17.06.2021 in den Impfzentren des Landes geimpften Personen eine Möglichkeit Ihren digitalen Impfnachweis zu erhalten.

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Seit dem 11.06.2021 wurden in den Impfzentren des Landes erste digitale Impfnachweise im Nachgang der Impfung ausgegeben. Seit dem 17.06.2021 läuft die Ausgabe der Nachweise flächendeckend. In der gleichen Woche startete die Ausgabe der digitalen Nachweise in den teilnehmenden Apotheken.

Damit auch Bürgerinnen und Bürger, die bereits vor der Einführung des digitalen Impfnachweises in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren geimpft wurden, ihren digitalen Impfnachweis erhalten, werden diese in einer einmaligen Aktion zunächst per E-Mail angeschrieben. Wer den digitalen Impfnachweis möchte, kann diesen nach expliziter Zustimmung anfordern.

Die ersten Emails werden in den kommenden Tagen verschickt

Aufgrund der Vielzahl an geimpften Bürgerinnen und Bürgern erfolgt der Versand der E-Mails gestaffelt. Es kann also einige Zeit dauern, bis alle Personen Ihre Email erhalten haben. Personen, die bereits Ihren digitalen Impfnachweis haben, werden gebeten, die E-Mail zu ignorieren.

• Wie funktioniert das konkret:
Alle Personen, die bei der Anmeldung zur Impfung eine E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten eine Nachricht, die sie über den digitalen Impfnachweis informiert und Ihnen die Möglichkeit bietet, diesen anzufordern. Um die Zustimmung abzugeben, klickt die angeschriebene Person auf eine Schaltfläche, die sich in der E-Mail befindet. Einige Tage später erhält die Person eine weitere E-Mail, die das Herunterladen des Impfnachweises ermöglicht. Die zweite E-Mail wird mit zeitlichem Versatz versendet, da die Zertifikate zunächst beim RKI angefordert werden müssen.
Personen die keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben und den digitalen Impfnachweis wünschen, werden gebeten, sich in eine teilnehmende Apotheke zu begeben und sich die Zertifikate dort ausstellen zu lassen.

• Ausstellung von Impfnachweisen auch weiterhin bei Apotheken möglich
Alternativ – und für Bürgerinnen und Bürger, die z.B. durch einen Betriebsarzt geimpft wurden gibt es weiterhin die Möglichkeit, mit dem Impfausweis oder der entsprechenden Impfbescheinigung und der Vorlage eines Lichtbildausweises derzeit in bestimmten Apotheken nachträglich einen digitalen Nachweis ausstellen lassen. Welche Apotheken einen digitalen Impfnachweis ausstellen, können Bürgerinnen und Bürger unter www.mein-apothekenmanager.de nachlesen.

• Hintergrund
Jede geimpfte Person hat einen Anspruch auf Erteilung eines digitalen Impfnachweises in Form eines Zertifikates (QR-Code).

Der digitale Impfnachweis basiert auf einem europäischen Standard. Es soll die schnelle und einfache Überprüfung des Impfstatus ermöglichen. Das Zertifikat enthält einen QR-Code, wie man ihn z.B. von Bahn- oder Flugtickets kennt. Dieser Code kann direkt vom Zertifikat mit einer Prüf-App gescannt werden und in andere Apps wie z.B. in die CovPass-App oder die Corona-Warn-App eingelesen werden. Selbstverständlich behält auch der gelbe Impfpass weiterhin seine Gültigkeit. Das digitale Impfzertifikat ist ein zusätzliches Angebot!

Weitere Informationen zum digitalen Impfnachweis
gibt es auf der Seite des Robert Koch-Instituts (RKI)

Text: Gesundheitsministerium SH / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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