Minister Dr. Heiner Garg (Foto: Thomas Eisenkrätzer)

In Schleswig-Holstein wurde am Dienstag um 17 Uhr die Online-Buchungsmöglichkeit auch für die Prioritätengruppe 2 eröffnet unter www.impfen-sh.de. Innerhalb der ersten Stunde haben online rund 60.000 Impfberechtigte Impftermine gebucht. Der Zulauf war zu Beginn erwartungsgemäß sehr hoch mit mehr als 100.000 Zugriffen, so dass ein Warteschlangensystem eingeschaltet wurde. Die Warteschlange konnte innerhalb der ersten Stunde aufgelöst werden.

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Im Laufe des Mittwoch wurden die in den Impfzentren vormittags liegenden Termine mit dem Astra Zeneca-Impfstoff ausgebucht. Das Ministerium wird informieren, wenn neue Anmeldungen möglich sind. Es kann aber auch derzeit vorkommen, dass Personen beispielsweise aufgrund von Doppelbuchungen Termine stornieren, so dass auch jetzt noch einzelne Termine online vergeben werden können.

Dazu folgender wichtiger Hinweis: Irrtümlich online gebuchte Termine können und sollen selbst storniert werden. Klicken Sie in der Anmeldebestätigungsmail auf „Termine verwalten“. Sie gelangen so auf die Website und klicken dort auf „Termine > Termine absagen.

Für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, und damit der Prioritätengruppe 1 angehören, waren mit Stand 10.3., 16 Uhr, weiterhin Nachmittagstermine mit den Impfstoffen von BioNTech und Moderna verfügbar. Dieses Kontingent steht derzeit exklusiv dieser Gruppe zur Verfügung. Personen, die 80 Jahre oder älter sind und eine Möglichkeit zur online-Anmeldung haben, sollen gerne diese Möglichkeit nutzen. Auch wer noch keinen Brief bekommen hat, kann die Onlineterminbuchung nutzen. Der im Schreiben enthaltene PIN ist nur für die telefonische Anmeldung notwendig. Wer kann, wird gebeten, ältere Menschen bei Bedarf bei der online-Anmeldung zu unterstützen oder kann dies auch für sie durchführen.

Komplizierte Technik des Sozialministeriums – Lern-Video für die Über 80jährigen

Das Land hat ein Video mit einer Schritt für Schritt „Click-Anleitung“ zum Anmeldeverfahren unter Impfen-Videothek veröffentlicht, in dem die online-Anmeldeschritte erläutert werden.

Erläuterungen des Sozialministeriums zu den Corona Impfungen

Sollte es zu Problemen kommen, erinnert das Ministerium an folgende Erläuterungen zu möglichen Ursachen aus den Fragen und Antworten: Während Personen einen Termin buchen wollen, werden andere Personen dies voraussichtlich parallel auch versuchen. Die Reservierung eines Termins beginnt in dem Augenblick, indem man bei einem konkreten Termin auf „Termin reservieren“ klickt und nicht solange sich der Nutzer noch im Verifizierungsprozess befinden. Während er oder sie sich noch im Verifizierungsprozess befindet, kann ein gewünschter Termin eventuell bereits durch andere Personen gebucht worden sein. Tipp: Es kann daher hilfreich sein, nicht unbedingt den ersten verfügbaren Termin anzupeilen, da sich darauf voraussichtlich viele Menschen fokussieren werden. Zudem zur Erinnerung: Im Internet greifen Personen mit eigener Technik auf die Anmeldeserver zur Terminvergabe zu. Die Terminvergabewebsite hat mittlerweile hunderttausende Termine erfolgreich vergeben. Fehlermeldungen können also auf „Kundenseite“ begründet sein. Geprüft werden sollte daher technisch Folgendes:

  • Nutzung eines aktuellen Internet-Browser (z.B. Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome, etc.). Veraltete Browser wie zum Beispiel der Microsoft Internetexplorer funktionieren nicht.
  • Prüfung des Spam-Ordners, wenn die Verifizierungsmail nicht kommen sollte.
  • Bei Problemen mit dem Betrieb der Website könnten in seltenen Fällen auch eigene Cookie- oder Firewall-Einstellungen die Ursache sein. Tipp: Wenn möglich die Nutzung eines anderen Rechners oder auch eines Smartphones probieren.

Zum Aufklärungsblatt/ Ständige Impfkommission: Die Ständige Impfkommission hat am 4.3. mitgeteilt, dass sie beschlossen hat, die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff für alle Altersgruppen, entsprechend der Zulassung zu empfehlen (https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/AstraZeneca-Impfstoff.html). Die entsprechenden Aufklärungsbögen sind jedoch leider noch nicht entsprechend von der Stiko angepasst worden, daher erhalten Personen, die einen Termin gebucht haben, derzeit noch Aufklärungsbögen, in denen – neben anderen Informationen – eine überholte Altersempfehlung enthalten ist. Maßgeblich ist jedoch die neue Empfehlung der Stiko. Eine Anpassung des Aufklärungsblattes soll sobald wie möglich erfolgen.

Impfzentren: Es wird erinnert, dass Personen bitte nicht zu früh in die Impfzentren kommen. Im Impfzentrum gelten die Abstandsregeln, die gewahrt werden müssen. Das gelingt besser, wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen.

Fragen und Antworten zu den Corona Impfungen

Welche Personen sind neben der Prioritätsgruppe 1 laut Bundesimpfverordnung berechtigt einen Impftermin zu buchen?

Alle Personen der Prioritätengruppe 2. Dazu gehören:

Personen, die 70 Jahre oder älter sind.

Personen mit Vorerkrankungen mit hohem Risiko, also Personen:

  • mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • nach einer Organtransplantation,
  • mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression),
  • mit hämatologischer oder behandlungsbedürftiger Krebserkrankung (die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt),
  • mit schweren Lungenerkrankungen (z.B. COPD, Mukoviszidose),
  • mit Diabetes (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder≥ 7,5%),
  • mit chronischer Leber- oder Nierenerkrankung,
  • mit einem Body-Mass-Index über 40,
  • bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf besteht.

Impfberechtigt sind bis zu zwei enge Kontaktpersonen

  • von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person, die das 70. Lebensjahr vollendet hat, die von dieser Person oder einer sie vertretenden Person bestimmt werden.
  • von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person mit den oben genannten Vorerkrankungen, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden
  • von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden.

Impfberechtigt ist Personal

  • in stationären Einrichtungen und in ambulanten Pflegediensten, das geistig behinderte Menschen behandelt, betreut oder pflegt,
  • in medizinischen Einrichtungen, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt,
  • der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren.

Impfberechtigt sind

  • Polizei- und Ordnungskräfte, die z.B. bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind,
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst tätig sind,
  • Personen in Positionen, die für die Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur relevant sind,
  • Beschäftigte in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, sowie in Grund-, Sonder- oder Förderschulen,
  • Personen, die in Obdachlosen-, Asylbewerber-, Flüchtlings- oder Spätaussiedler-Unterkünften leben oder tätig sind,
  • Personen, die mit anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a SGB XI regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind.

Wie kann die Berechtigung nachgewiesen werden?

Es gibt vier Wege die jeweilige Impfberechtigung nachzuweisen:

  1. Amtliches Dokument für das Alter (z.B. Personalausweis)
  2. Ärztliches Attest um die Impfberechtigung aus medizinischen Gründen nachzuweisen, die auch den Ärztinnen und Ärzte entsprechend vergütet werden: Erkrankungsnachweis.pdf (schleswig-holstein.de)
  3. Arbeitgeberbescheinigung / Bescheinigung der Unterbringung: Berechtigungsschein Berufstätigkeit (schleswig-holstein.de)
  4. Kontaktnachweis für Schwangere oder die Kontaktpersonen der Pflegebedürftigen: Nachweis Kontaktpersonen (schleswig-holstein.de)

Personen, die nicht zu den Berechtigten gehören, werden bei den Impfzentren abgewiesen werden, es ist daher wichtig, dass die genannten Anmeldevoraussetzungen vorliegen. Sollten Personen sich online fälschlicherweise angemeldet haben, können diese sich auch online über die Seite durch einen Klick auf Stornieren wieder abmelden.

Werden die Ü80-Jährigen weiterhin angeschrieben?

Ja. Seit dem 01.02. ist für Personen, die 80 Jahre und älter sind, eine exklusive telefonische Anmeldung nach Erhalt eines Impfeinladungs-Schreiben und persönlichem PIN-Code möglich. Ende Januar ist die Versendung der Impfeinladungs-Schreiben gestartet. Um die sehr hoch ausgelastete Telefon-Hotline für die Personen, die bereits einen Brief erhalten haben, erreichbarer zu machen, wurde anders als ursprünglich vorgesehen der Briefversand weiter entzerrt. Mit der Versendung weiterer Schreiben in kleineren Tranchen ist nach jetzigem Stand bis Mitte März zu rechnen. Auf vielfachen Wunsch der Seniorinnen und Senioren ist zudem als zusätzliches Angebot auch wieder die Anmeldemöglichkeit für Personen, die 80 Jahre oder älter sind, über die Internetseite www.impfen-sh.de eröffnet. Termine sind dort i.d.R. nachmittgas exklusiv für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert. Die Möglichkeit sich per Telefon mit persönlichem PIN nach dem Erhalt eines persönlichen Anschreibens anzumelden, bleibt weiterhin bestehen. Das Anschreiben und eine PIN sind aber nicht erforderlich für die alternative online-Anmeldung. Jede Person aus der Gruppe, die älter als 80 Jahre ist, kann sich also unabhängig vom Erhalt des Briefes auch online anmelden.

Wie können sich Personen, die online irrtümlich einen Termin gebucht haben, wieder abmelden?

Irrtümlich online gebuchte Termine können und sollen selbst storniert werden. Klicken Sie in der Anmeldebestätigungsmail auf „Termine verwalten“. Sie gelangen so auf die Website und klicken dort auf „Termine > Termine absagen. Personen über 80 Jahre, die sich telefonisch angemeldet haben, und wieder abmelden wollen – z.B. im Krankheitsfall –, können falls sie telefonisch nicht durchkommen auch über die E-Mail Adresse [email protected] ihren Termin stornieren oder eine Umbuchung anfragen.

Entspricht die Anzahl der auf www.impfen-sh.de unter den jeweiligen Impfzentren angegeben „Terminen“ auch der Anzahl der Personen, die sich impfen lassen können?

Nein, es können sich deutlich mehr impfen lassen. Denn: Die unter den jeweiligen Impfzentren angegebenen Anzahl der Termine bezieht sich auf die noch verfügbaren Uhrzeiten, bzw. Zeitfenster. Termin ist also im Sinne von Uhrzeit zu verstehen. Da sich zu einer Uhrzeit aber mehrere Personen gleichzeitig in einem Impfzentrum impfen lassen können, besteht tatsächlich für deutlich mehr Personen an jeweils einem „Termin“ die Möglichkeit zur Impfung. Die tatsächliche Anzahl von Personen, bzw. damit auch Impfdosen, hängt unter anderem davon ab, wie viele Impflinien in einem Impfzentrum parallel betreiben werden. Hinter einem „Termin“ stehen in der Regel zwischen 4 und 20 einzelne Impfungen, pro Viertelstunde und pro Impflinie werden 4 Personen einbestellt.

Gibt es Tipps, um trotz hohen Andrangs, online bei verfügbaren Terminen einen Termin zu erhalten?

Zur Erläuterung: Während Sie Ihren Termin buchen wollen, werden andere Personen dies voraussichtlich parallel auch versuchen. Die Reservierung eines Termins beginnt in dem Augenblick, indem Sie einen konkreten „Termin reservieren“ und nicht solange Sie sich noch im Verifzierungsprozess befinden. Während Sie sich noch im Verifizierungsprozess befinden, kann ein gewünschter Termin eventuell bereits durch andere Personen gebucht worden sein. Es kann daher hilfreich sein, nicht unbedingt den ersten verfügbaren Termin anzupeilen, da sich darauf voraussichtlich viele Menschen fokussieren werden.

Über 80-jährigen Personen wird geraten, einen Termin nachmittags zu buchen, da diese Termine für die Gruppe der über 80-Jährigen reserviert sind und die Buchung damit nicht in Konkurrenz zu den anderen Berechtigten der Prioritätengruppe 2 steht.

Was kann der Grund sein, wenn eine Online-Anmeldung nicht funktioniert und was kann ich dagegen tun?

Neben der Möglichkeit, dass keine Termine verfügbar sind folgendes zur Erläuterung: Im Internet greifen Sie mit Ihrer eigenen Technik auf die Anmeldeserver zur Terminvergabe zu. Die Terminvergabewebsite hat mittlerweile hunderttausende Termine erfolgreich vergeben. Fehlermeldungen können also auf „Kundenseite“ begründet sein. Prüfen Sie daher technisch Folgendes:

  • Sie benötigen einen aktuellen Internet-Browser (z.B. Firefox, Microsoft Edge, Google Chrome, etc.). Veraltete Browser wie zum Beispiel der Microsoft Internetexplorer funktionieren nicht.
  • Prüfen Sie Ihren Spam-Ordner, wenn Sie die Verifizierungsmail nicht bekommen haben. Die Einstellungen des Spamschutzes liegen auf der „Kundenseite“ und können nicht extern nicht beeinflusst werden.
  • Wenn Sie Probleme beim Betrieb der Website haben, könnten in seltenen Fällen auch eigene Cookie- oder Firewall-Einstellungen die Ursache sein. Dies könnte z.B. durch die Nutzung eines anderen Rechners oder eines Smartphones behoben werden.

Gibt es eine Möglichkeit für Personen zwischen 70 und 79 Jahren, die kein Internet haben, sich anzumelden?
Ja. Es wird dringend empfohlen – gegebenenfalls mit Unterstützung – die Online-Anmeldung vorrangig zu nutzen, da dies mehr Personen eine Anmeldung ermöglicht. Sollte das nicht möglich sein, gibt es aber die Möglichkeit der telefonischen Anmeldung unter der kostenfreien Nummer 0800 455 655 0. Hier muss derzeit mit Wartezeiten gerechnet werden, bzw. damit, dass mehrere Versuche notwendig sind.

Was muss ich im Hinblick auf die Terminauswahl beachten?
Zu jeder Erstimpfung gehört eine Zweitimpfung. Der Zweittermin kann nicht verlegt werden. Sie müssen ihn zum jeweils angegebenen Zeitpunkt wahrnehmen. Buchen Sie daher nur einen Ersttermin, dessen Zweittermin Sie ebenfalls wahrnehmen können.

Ist es erforderlich, dass ich vor dem Termin zum Impfzentrum komme?

Nein. Bitte erscheinen Sie pünktlich, aber nicht vorzeitig zur Impfung. Im Impfzentrum gelten die Abstandsregeln, die gewahrt werden müssen. Das gelingt besser, wenn Sie pünktlich zum Termin erscheinen. Weitere Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie unter: www.impfen-sh.de

Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer

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