Das schleswig-holsteinische Gesundheitsministerium will den Zugang zum Anmeldesystem für Termine in den Impfzentren erleichtern
Leichtere Anmeldung für Menschen ab 80 Jahren
Rund 220.000 impfberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die 80 Jahre oder älter sind, werden ab dem 28.01.2021 ein Informationsschreiben mit einem persönlichen Pin-Code und einer Telefonnummer erhalten. Diese Ergänzung zum bestehenden Anmeldesystem hat Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg im Sozialausschuss des Landtags vorgestellt.
Ab 01.02.2021 sind Buchungen für Termine ab 08.02.2021 möglich
Mit der zusätzlichen Möglichkeit können sich die Seniorinnen und Senioren ohne Zeitdruck telefonisch registrieren und bereits für ihren persönlichen Impftermin in einem der schleswig-holsteinischen Impfzentren registrieren lassen. Die in dem Anschreiben vermerkte Telefonnummer soll ab dem 1. Februar montags bis freitags jeweils zwischen 8 und 18 Uhr zur Verfügung stehen. Erster buchbarer Termin soll der 8. Februar sein. Im Unterschied zu bisher, werden Terminbuchungen für über 80jährige dabei nicht nur für die Folgewoche, sondern für einen längeren Zeitraum möglich sein.
Weiter zu wenig Impfstoff – Impftermine erst im Frühsommer
Die Terminvergabe kann weiterhin nur auf Basis der aktuell bekannten Liefermengen erfolgen – dementsprechend werden viele Impfwillige zunächst nur einen Termin erhalten können, der im späten Frühjahr oder gar Frühsommer liegt. Sollte mehr Impfstoff verfügbar sein, wird den Betroffenen telefonisch ein früherer Termin angeboten.
Die Informationsschreiben samt Pin-Code zur Anmeldung werden in Tranchen versendet. Dabei wird nach einer Altersstaffelung innerhalb der Gruppe der über 80jährigen vorgegangen.
Zwischenlösung für die Anmeldung der Menschen ab 80 Jahren
Bis die Ergänzung der Terminvorgabe losgeht, werden am 19. Januar und 26. Januar um 8:00 Uhr über die beiden Möglichkeiten der Online-Buchung und der Telefon-Hotlines Buchungsmöglichkeiten geschaltet.
Impftermine für alle anderen Bevölkerungsgruppen
Das bestehende Internet-Portal unter www.impfen-sh.de wird weiterhin für alle anderen Gruppen der höchsten Priorisierung nach Bundesverordnung zur Verfügung stehen. Dort werden Impfberechtigte, die nicht zur Gruppe der über 80-Jährigen gehören, weiterhin wöchentlich Termine buchen können. Hierfür wird ebenfalls ein festes Kontingent an Impfdosen bereitgehalten. Auch telefonisch wird es dieser Gruppe möglich sein, Termine zu buchen. Für die Gruppe der über 80-jährigen gilt das beschriebene vereinfachte Buchungsverfahren.
Zeitabstand zwischen erster und 2. Impfung jetzt 35 Tage
Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass das Impfintervall zwischen Erst- und Zweitimpfungen aufgrund der gültigen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission angepasst wird. Die Zweitimpfung soll innerhalb des durch die Zulassungsstudien abgedeckten Zeitraumes von derzeit 42 Tagen erfolgen. Der kürzlich zugelassene Moderna-Impfstoff hat ein Mindestintervall von 28 Tagen zwischen Erst- und Zweitimpfung, beim BioNtech/Pfizer Impfstoff liegt das Mindestintervall bei 21 Tagen. Schleswig-Holstein wird auch aus logistischen Gründen das Intervall einheitlich auf 35 Tage anpassen. Dies hat keine Auswirkungen auf bisher in den Impfzentren gebuchte Termine der Zweitimpfung – diese bleiben bestehen wie gebucht.
Text: Sozialministerium SH / Redaktion, Foto Angelo Esslinger auf Pixabay