Impfung (Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay)

Corona Impfungen: Arztpraxen müssen ab April mit Impfungen beginnen, sonst droht „Impfstau“

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Aktuell stellt die Bundesregierung weder Impfstoff noch Schnelltests zur Verfügung. Soweit das amtliche Desaster. Minister Spahn kündigt nun an, dass ab März 2021 nennenswertes Material für die Impfungen kommt. Damit kommt das nächste Problem: Die Impfungen müssen durchführbar sein. Damit ist das nächste Problem absehbar: Die Bundesregierung hat festgelegt, dass Arztpraxen nicht impfen dürfen. Vor diesem Hintergrund hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berechnet, wie die Impfungen erfolgen können. Ergebnis:

Planungen des Gesundheitsministeriums führen zu „Impfstau“

Ab März 2021 könnte die Kapazität der Impfzentren in Deutschland nicht mehr ausreichen, um alle verfügbaren Dosen gegen das COVID-19-Virus zu verimpfen. Schon dann, spätestens aber im April, müsse mit flächendeckenden Impfungen in den Arztpraxen begonnen werden. Ansonsten würde ab Mai eine Impflücke von wöchentlich mindestens drei Millionen unverimpften Dosen entstehen. Diese könnte bis Juli sogar auf etwa 7,5 Millionen pro Woche anwachsen. Das resultiert insbesondere aus der zusätzlichen Verfügbarkeit des AstraZeneca-Impfstoffs.

Die Planungen der Bundesregierung verzögern die Impfungen bis in das Jahr 2022

Bis zum 21. September 2021 kann nach Angaben der Bundesregierung von einer wöchentlichen Impfstoffverfügbarkeit von bis zu 9,7 Millionen Dosen ausgegangen werden. Die Kapazität der bundesweit derzeit rund 400 Impfzentren wird aktuell auf 1,4 Millionen Impfungen pro Woche (200.000 täglich) geschätzt. Selbst wenn diese um 50 Prozent auf 2,1 Millionen Impfungen (300.000 täglich) gesteigert werden könnte, würde die Durchimpfung der Bevölkerung etwa 450 Tage in Anspruch nehmen und wäre somit nicht bis Ende September 2021 zu schaffen.

Ab April 2021 müssen auch Arztpraxen impfen, um den Impfstau zu verhindern

Soll der verfügbare Impfstoff schnellstmöglich verimpft werden, könnten nach bisherigem Stand bereits ab Ende März mindestens 40.000 Praxen zusätzlich benötigt werden. Das zeigt eine aktuelle Modellierung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur nationalen Impfkampagne gegen das Corona-Virus.

Bis zu 75.000 der bundesweit insgesamt 102.000 Arztpraxen könnten sich nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) an der Impfkampagne beteiligen, wenn dafür die notwendigen Voraussetzungen geschaffen sind. „Ohne die zügige Einbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird die Impfkampagne schon bald in einem gigantischen Stau nicht verabreichter, aber dringend benötigter Impfdosen stecken bleiben. Es wäre fatal, wenn nach dem ohnehin schon schwierigen Start mit viel zu wenig Impfstoff, dann bei hoffentlich zeitnah größeren Impfstoffmengen diese dann nicht so schnell wie möglich verimpft werden könnten“, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen.

Vollständige Impfung der Bevölkerung wäre bis August 2021 möglich

„Rechnerisch ergibt sich auf Basis der erwarteten Impfstoffmengen die Möglichkeit einer vollständigen Durchimpfung der erwachsenen Bevölkerung bis Ende August, wenn die Vertragsärzteschaft rechtzeitig in die Kampagne einbezogen wird.

Die Arztpraxen sind auf Impfungen eingerichtet

Die Praxen seien darauf eingestellt, schnell eine große Gruppe von Patientinnen und Patienten zu impfen, das von der Politik vorgegebene Zeitziel bleibe aber eine Herausforderung, so der stellvertretende KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Stephan Hofmeister. „Wird das Impfgeschehen sobald wie möglich in die Praxen verlagert, gibt es bundesweit mehrere zehntausend wohnortnahe und leicht zu erreichende Anlaufstellen für alle, die sich impfen lassen wollen.

Angesichts der Zusatzbelastung muss die schnelle Durchführung der Impfkampagne gegen SARS-CoV-2 für die Praxen aber auch attraktiv sein. Zudem darf die Impfpriorisierung nicht in die Behandlungszimmer der Arztpraxen verlagert werden. Die Dokumentation muss vereinfacht und die Verteilungswege für Impfstoffe und Verbrauchsmaterial müssen so angepasst werden, dass übliche Bestellroutinen nutzbar gemacht werden“, erklärte Hofmeister.

Text: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) / Redaktion, Foto: Angelo Esslinger auf Pixabay

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