Ende 2022 läuft die derzeit geltende Corona-Landesverordnung aus – angesichts deutlich abgeschwächter Risiken durch das Coronavirus wird die Landesregierung weitere Anpassungen an den Schutzmaßnahmen im Land vornehmen. Das ist das Ergebnis der (12. Erörterungen der Landesregierung mit dem Corona-Expertenrat, zu denen Ministerpräsident Daniel Günther eingeladen hatte.
„Wir gehen den Weg Richtung Normalität kontinuierlich weiter“, sagte Günther. „Für uns war und ist immer wichtig und entscheidend: so viel Beschränkung wie nötig, so viel Freiheit wie möglich.
Wir setzen auf mehr Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksicht und gesunden Menschenverstand als wichtigstes Mittel gegen Corona. Damit sind wir in Schleswig-Holstein gut durch die Pandemie gekommen. Die Maskenpflicht im ÖPNV wird, wie frühzeitig angekündigt, zum 31. Dezember 2022 auslaufen. Diesen Schritt gehen auch andere Länder. Eine gemeinsame Lösung aller Länder konnte leider nicht erreicht werden.“
Statt der Maskenpflicht spricht die Landesregierung eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen aus, die selbst zu den Risikogruppen gehören, die in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen und für Menschen mit Erkältungssymptomen. Das ist für diese Personen insbesondere dort empfohlen, wo viele Menschen auf engem Raum ohne Abstände aufeinandertreffen. Hintergrund sind die zahlreichen Atemwegserkrankungen, die auf eine Vielzahl zirkulierender Viren zurückzuführen sind und die eine entscheidende Rolle bei Erkrankungen, Personalausfällen in Gesundheitseinrichtungen und akut bei der Auslastung von Notaufnahmen und Kinderkliniken spielen.
Das Gesundheitsministerium hat allgemeine Empfehlungen für Bürgerinnen und Bürger erarbeitet, um daran zu erinnern, sich und andere eigenverantwortlich zu schützen und so alle im Gesundheitsbereich Tätigen zu entlasten. Das Gesundheitsministerium arbeitet weiterhin gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und der Krankenhausgesellschaft und vielen weiteren Beteiligten an Maßnahmen, um der Welle von Atemwegserkrankungen im Gesundheitswesen zu begegnen.
Stellvertretende Ministerpräsidentin Monika Heinold: „Nach Beratung mit unserem Expertenteam haben wir uns darauf verständigt, die Maskenpflicht im ÖPNV nicht zu verlängern. Damit läuft die Verordnung Ende des Jahres aus. Zugleich wissen wir, dass das Tragen einer Maske sich und andere vor Infektionskrankheiten schützen kann. Deshalb sprechen wir die Empfehlung aus, sich situationsbedingt und in Eigenverantwortung für das Tragen einer Maske zu entscheiden, wenn es als sinnvoll und notwendig erachtet wird.“
Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken: „Aktuell beschäftigt uns eine Welle an Atemwegserkrankungen, die durch zahlreiche und verschiedene Viren verursacht wird. Diese Erkrankungswelle stellt unser Gesundheitssystem auf eine harte Probe. Das Coronavirus, auf dem die besonderen staatlichen grundrechtseinschränkenden Maßnahmen der letzten Jahre beruhten, spielt bei dieser Erkrankungswelle allerdings eine lediglich untergeordnete Rolle.
Nur noch ein geringer Prozentsatz der Erkrankungen wird durch das Coronavirus verursacht. Das mutierte Virus trifft darüber hinaus auf eine durch Impfung und Infektionen mittlerweile weitgehend immunisierte Bevölkerung, so dass die Krankheitsverläufe überwiegend mild sind.
Andere Atemwegserkrankungen, die durch Influenza-, RS- oder andere Viren verursacht werden, können zur Rechtfertigung von staatlich angeordneten Corona-Schutzmaßnahmen nicht herangezogen werden. Gegen die derzeit vor allem zirkulierenden Influenza-, RS- oder andere Viren kann sich jeder allerdings effektiv schützen: durch eingeübte Hygieneregeln, freiwilliges Maskentragen insbesondere für Risikogruppen und symptomatische Menschen und das Wahrnehmen von Impfangeboten wie der Grippeschutzimpfung bei Hausärzten und in unseren Impfstellen.“
Schleswig-Holstein hatte bereits im November gemeinsam mit anderen Bundesländern die staatlich angeordnete Isolationspflicht auslaufen lassen und durch mildere Mittel ersetzt. Diese Regelungen sollen fortgesetzt werden. Weiterhin gilt für positiv auf das Coronavirus getestete Personen deshalb: Wer Symptome hat, bleibt zu Hause. Liegt ein positiver Test vor, gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen. Zudem greift in diesem Zeitraum für Besuchende ein Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen sowie für Beschäftigte ein Beschäftigungsverbot in pflegerischen Einrichtungen. Ansammlungen ist fernzubleiben.
Die Maskenpflicht im ÖPNV läuft mit der aktuellen Corona-Verordnung zum Ende des Jahres aus. Insbesondere bestehende Erleichterungen zum Bundesinfektionsschutzgesetz gelten in einer Anschlussverordnung ab dem 1. Januar 2023 und sind bis zum Auslaufen der bundesseitigen Regelungen am 7. April 2023 in Kraft. Die ab Januar geltende Verordnung soll durch die Landesregierung noch vor Weihnachten beschlossen werden.
Die Planungen stehen, wie auch in der Vergangenheit, immer unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Lage, die die Landesregierung in Abstimmung mit Expertinnen und Experten weiterhin intensiv beobachtet.
Text: Staatskanzlei SH / Redaktion