Mit 2.000 Euro will das Schleswig-Holstein die staatlich verursachte Misere der Kulturschaffenden lindern
Der Landeskulturverband Schleswig-Holstein vergibt aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein im Frühjahr 2021 ein einmaliges pauschalisiertes Stipendium in Höhe von 2.000 Euro an freischaffende, professionelle Künstler*innen aller Sparten mit Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein.
Antragsberechtigt sind freischaffende, professionelle Künstler*innen, die den überwiegenden Teil der Summe ihrer Einkünfte (d.h. mindestens 51%) aus der selbstständigen, freiberuflichen Tätigkeit beziehen. In der Regel erfolgt der Nachweis dieser Tätigkeit durch die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse (Wort, Bildende und Darstellende Kunst, Musik) oder in einer einschlägigen berufsständischen Vereinigung.
Die Antragstellung ist vom 17. Februar bis längstens zum 15. Mai 2021 möglich.
Text: Landeskulturverband / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal