Daniel Günther (Landesregierung SH, Frank Peter )

Nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 15.04.2020 hat die Landesregierung in Kiel die Ausführungsdetails festgelegt: In der Landesverordnung vom 18.04.2020, die am 20.04.2020 inkraft tritt. Diese Verordnung ist bis 3. Mai 2020 befristet.

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Beim Vergleich zu den Ankündigungen aus der Landesregierung der letzen Tage fällt auf, dass die Verordnung restriktiver ist als zu erwarten war.

Konkretisierungen werden jetzt von den Kreisen in Form der Allgemeinverfügungen erlassen. Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn steht noch aus.

Landesverordnung SH 2020.04.18

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