Geldkarte (Foto: Michal Jarmoluk auf Pixabay)

Wer Girokarte, Kreditkarte oder PIN aus der Hand gibt, geht ein hohes Risiko ein

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Wegen der Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus sind vor allem Senioren und Kranke bei alltäglichen Besorgungen auf Hilfe angewiesen. Per Aushang im Hausflur und in sozialen Netzwerken organisieren sich nun viele Hilfsbereite. Doch Vorsicht: Wer die eigene Girokarte mit PIN in fremde Hände gibt, geht ein hohes Risiko ein.

Was tun, wenn sich freundliche Einkaufshelfer*innen finden, aber kein Geld mehr im Haus ist?

Wer jetzt die Wohnung nicht verlassen kann, kommt kaum an Bares heran. Eine Lösung ist es, die ‚Einkaufsschulden‘ per Online-Banking an den Helfer zu überweisen. Doch nicht jeder hat die nötige Ausstattung dafür. Wenn Helfer das Geld für die Einkäufe verständlicherweise nicht über Wochen auslegen können, liegt es nahe, einfach die Zahlungskarte (Girokarte, Kreditkarte, Bankkarte) mitsamt PIN zu treuen Händen weiterzugeben.

Doch davon rät die Verbraucherzentrale dringend ab.
Denn: Sollte die Karte in solchen Fällen auf irgendeinem Weg in falsche Hände geraten und Geld verloren gehen, haben Kontoinhaber in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Haftungsfalle für Gutgläubige

Laut Gesetz müssen Karteninhaber*innen dem Zahlungsdienstleister bei einem Karten-Missbrauch höchstens 50 Euro des entstandenen Schadens ersetzen. „Das gilt aber nur, wenn sich der Karteninhaber sorgfältig an die Bedingungen gehalten hat“, so Michael Herte, Leiter des Referates Finanzdienstleistungen der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein.

„In der Regel untersagen die Bedingungen für Zahlungskarten eine Weitergabe der Karte oder der PIN.“ Wenn die Karte also verschwindet und Geld verloren geht, müssen Betroffene in einem solchen Fall den Schaden in voller Höhe tragen. Einzig von ihrem Helfer können sie Ersatz fordern.

Mehr Service von der Bank vor Ort?
„Jetzt sind die regionalen Banken gefordert, eine Lösung für die unkomplizierte Versorgung mit Bargeld zu liefern“, so Herte. Denkbar wäre es zum Beispiel, einen Bargeld-Bringdienst für die eigenen Kunden einzurichten – nach dem Vorbild von Finanzdienstleistern, die auf Bestellung Fremdwährungen nach Hause liefern.

Texrt: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V., Foto: Michal Jarmoluk auf Pixabay

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