Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat sich heute Vormittag (7. Oktober) darauf verständigt, in Schleswig-Holstein neue Regelungen für Reisende in und aus Corona-Hotspots in Deutschland umzusetzen.
In der anschließenden Konferenz der Länder zwischen den Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien sowie dem Chef des Bundeskanzleramts konnte diese Linie mit dem weit überwiegenden Teil der Länder als gemeinsamer Konsens vereinbart werden. Demnach entfällt in Schleswig-Holstein für Reisende aus innerdeutschen Corona-Hotspots die Quarantänepflicht.
Ab dem 9. Oktober 2020 gilt: Wer in einem gewerblichen Beherbergungsbetrieb in Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken unterkommen möchte, muss stattdessen beim Check-in einen negativen Coronatest vorlegen, der nicht älter ist als 48 Stunden. Familienbesuche und Pendelverkehre zu beruflichen Zwecken sind von dieser Regelung ausgenommen und können ohne vorherige Testung erfolgen. Auch bei Reisen in innerdeutsche Corona-Hotspots ist nach der Rückkehr keine Testung erforderlich. Zudem wird die Stadt Berlin künftig bei den Inzidenzzahlen als Gesamtes betrachtet, nicht mehr bezirksweise.
„Wir halten somit an unserer Regelung fest, dass es besondere Bedingungen für Reisen aus Corona-Hotspots geben muss, um für Sicherheit hier bei uns im Land zu sorgen und das Infektionsgeschehen niedrig zu halten“, so Ministerpräsident Daniel Günther. „Wir sorgen aber mit diesem neuen Weg für eine praktikablere Lösung.“ Möglich, so der Ministerpräsident weiter, mache das auch das jetzt striktere Vorgehen etwa in Berlin, wo die bundesweit vereinbarte Hotspot-Strategie jetzt konsequenter umgesetzt werde.
„Uns lag an einer vergleichbaren Regelung zwischen den Ländern. Das schafft mehr Planungssicherheit für Reisende, sorgt für ein besseres Verständnis der Regelung und ermöglicht auch eine einheitlichere Bewertung von Hochinzidenzregionen im Inland“, so Gesundheitsminister Dr. Heiner Garg. „Der Fokus muss jetzt darauf liegen, dass in Hochinzidenzregionen durch effektivere lokale und regionale Maßnahmen Ausbruchsgeschehen eingedämmt werden. Gerade auch in Berlin sind die Verantwortlichen jetzt in der Umsetzung ihrer Beschlüsse besonders gefordert.“
Text: Staatskanzlei / Redaktion, Foto: Frank Peter