Nach dem Hinweis aus einem Gesundheitsamt über im Umlauf befindliche mangelhafte KN95-Masken informiert das Gesundheitsministerium: Masken mit der Bezeichnung
KN95 Protective Mask, Model No: ZX-168, GB-2626-2006
sollten derzeit nicht genutzt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese aufgrund deutlicher Mängel ihre Funktion nicht erfüllen und die Übertragung einer Infektion begünstigen.
Die Masken entsprechen nach den derzeitigen Kenntnissen nicht den Anforderungen der geltenden SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung, dürfen also beispielsweise auch nicht in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Vertriebsweg ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein / Redaktion, Foto: Thomas Eisenkrätzer