Das Gesundheitsamt des Kreises Stormarn (Foto: Ahrensburg-Portal)

Laut Mitteilung der Landesregierung ist die Frist für eine häusliche Quarantäne für Kontaktpersonen zu einer infizierten Person (unabhängig von der Virusvariante) auf 10 Tage verkürzt worden. Und auch für Personen, die einer 14-tägigen Quarantäneanordnung unterliegen und die sich bereits 10 Tage in Quarantäne befinden, gilt die Quarantänezeit jetzt ohne Testung als beendet.

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Die „Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn über die Anordnung zur Absonderung“ wird aktuell nicht angepasst. Eine Änderung erfolgt, wenn die heute erwarteten Regelungen, die auf Bundesebene im Rahmen der Bund-Länder-Gespräche beschlossen werden sollen, auf Landesebene wirksam werden.

Bis dahin wenden wir die vom Land in seiner Presseinformation veröffentlichen Maßnahmen zur Quarantäne auch im Kreis Stormarn an.“  Die derzeit geltenden Regelungen können dem beigefügten Flussdiagramm entnommen werden siehe unten.

Hinweis für (durch einen PCR-Test bestätigte) positiv getestete Personen (Infizierte):

  • Das Gesundheitsamt ist derzeit nicht in der Lage, fristgerecht Kontakt zu diesen Personen aufzunehmen.
  • Es besteht die Verpflichtung, sich selbstständig in eine 14tägige Isolation zu begeben. Die Fristberechnung beginnt mit dem Tag, an dem die ersten Symptome auftreten. Ohne Symptome beginnt die Berechnung mit dem Tag, an dem der PCR-Abstrich vorgenommen wurde.
  • Die Absonderung endet automatisch 14 Tagen. Voraussetzung dafür ist eine 48stündige Symptomfreiheit sowie ein negativer Schnelltest/Selbsttest.
Infektionen Quarantäne und Ablauf (Kreis Stormarn)

Text: Kreis Stormarn / Redaktion, Foto: Ahrensburg-Portal

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