Blick aus dem Flugzeug (Foto: Ahrensburg-Portal)

Gebuchte Reisen können kostenfrei storniert werden

Mit der Verlängerung der weltweiten Reisewarnung des deutschen Auswärtigen Amtes steht fest, dass Verbraucher*innen ihre Urlaubsreisen bis mindestens zum 14. Juni 2020 nicht antreten können. Betroffene können gebuchte Pauschalreisen in diesem Zeitraum stornieren und die Erstattung des Geldes innerhalb von 14 Tagen einfordern. Auch wenn der Veranstalter selbst absagt, steht den Kunden eine Rückzahlung zu.

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Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für eine Reise angeboten werden. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel Flüge, Busfahrten, Unterkünfte, Mietwagen und Ausflüge am Urlaubsort. Pauschalreisen sind zum Beispiel Kreuzfahrten, Club-Urlaub, Schüleraustausch, An-/Abreise und Unterkunft.

Anspruch auf Erstattung bei Flug und Unterkunft

Aufgrund der Reisewarnung, Reiseverbote und Grenzschließungen haben Verbraucher*innen auch bei einzeln gebuchten Reiseleistungen wie Flug, Hotel oder Ferienhaus die Chance, Geld zurückzubekommen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale steht ihnen eine Erstattung des Geldes zu – zumindest dann, wenn sie nach deutschem Recht gebucht haben.

Gutscheine statt Geld nur auf freiwilliger Basis

Aktuell häufen sich Beschwerden bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, weil sich Unternehmen über das geltende Recht hinwegsetzen und ihren Kunden kein Geld zurückzahlen. Häufig berufen sie sich dabei auf die geplante Gutscheinregelung. Die Bundesregierung hat kürzlich angekündigt, von der EU-Kommission die Einführung einer europaweit einheitlichen Gutscheinregelung einzufordern. Die Regelung sieht vor, dass Verbraucher*innen bei der Erstattung des Reisepreises künftig Gutscheine statt Geld akzeptieren müssen. Diese Regelungen sind bisher nicht in Kraft.

Tipps, Musterbriefe und Unterstützung für Verbraucher*innen

Unter der Servicenummer 0431 / 590 99 40, per Kontaktformular oder Email an [email protected] bietet die Verbraucherzentrale Betroffenen Rat und Unterstützung.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V. / Foto: Ahrensburg-Portal

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