Bildungsministerin Karin Prien (Foto: Frank Peter)

Wissenschaftsministerin Karin Prien will die Auswirkungen der Pandemie auf die Studierenden abmildern und sie insbesondere bei den anstehenden Prüfungen entlasten. Schon unter normalen Bedingungen bedeute ein Studium – bei allen Chancen und positiven Veränderungen, die es biete –  eine grundlegende Umstellung der Lebensumstände, eine erhebliche Lernbelastung und für die meisten auch eine finanzielle Belastungssituation. „Für die jetzige Studierendengeneration kommt die Pandemie noch hinzu“, sagte Prien im Landtag und stellte die Entlastungsmaßnahmen vor, die für das Wintersemester gelten sollen.

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Erleichterungen für das Wintersemester

  • Es gibt ein sogenanntes Freisemester: Das Fachsemester wird was hochschulrechtliche und ausbildungsförderungsrechtliche Regelungen anbelangt nicht gewertet.
  • Auf Antrag können die Hochschulen Bescheinigungen über pandemiebedingte Studienverzögerung für Studierende ausstellen. Regelungen zu Staatsexamina bleiben davon unberührt.
  • Die individuelle Regelstudienzeit wird verlängert.
  • Der Bund hat bereits zugesagt, für derart verlängerte Regelstudienzeiten auch die Förderungshöchstdauer entsprechend anzupassen.
  • Es wird generell ein Freiversuch dann zugelassen, wenn Prüfungen digital abgenommen werden oder wenn die Art der Prüfung geändert wurde.

Zusammenarbeit mit den Hochschulen

„Die Hochschulen in unserem Land zeigen sich in dieser Pandemie als außerordentlich verantwortungsvoll, konstruktiv und innovativ.“ Jetzt sei es gemeinsam gelungen, so betonte Prien, die Prüfungsphase unter Pandemiebedingungen so zu gestalten und dafür Sorge zu tragen, dass die Studierenden das Semester erfolgreich abschließen könnten. „Ich freue mich besonders, dass es gelungen ist, beim Thema Freiversuch einen Konsens mit den Präsidien der Hochschulen zu erreichen.“ Der Freiversuch führe zu einer weiteren Wiederholungsmöglichkeit bei Prüfungen und damit zu weiteren Belastungen für die Lehrenden, „umso dankbarer bin ich, dass wir uns mit den Präsidien darauf verständigen konnten“, betonte die Ministerin.

Finanzielle Unterstützung für die Studenten

Das Land habe aber auch die finanzielle Situation der Studierenden im Blick, so die Ministerin weiter: „Die Maßnahmen des Bundes – 100 Millionen Euro Überbrückungshilfen für Studierende – und des Landes – die Unterstützung des Darlehensfonds des Studentenwerks mit inzwischen zweimal 100.000 Euro – werden fortgesetzt.“ Die erste Tranche sei bereits vollständig vergeben; von insgesamt 64 Anträgen hätten 62 positiv beschieden werden können.

Erleichterungen auch für das Sommersemester 2021

Hinblick auf das Sommersemester erläuterte sie, das die Planungen dafür innerhalb der KMK und des Hochschulausschusses erst jetzt begännen. Es sei schon jetzt klar, dass auch das Sommersemester kein normales werden könne. „Aber wir werden keinen Alleingang machen, der unseren Studierenden dann später zum Nachteil ausgelegt werden könnte“, betonte sie.

Text: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur / Redaktion, Foto: Frank Peter

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